F5 meldet starkes Gewinnwachstum im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024

Veröffentlicht am 29. Januar 2024
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SEATTLE, WASHINGTON – F5, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene erste Quartal bekannt.

„Unser Team hat im ersten Quartal solide Ergebnisse erzielt. Der Umsatz lag dabei am oberen Ende und das Ergebnis je Aktie über dem oberen Ende unserer Prognosespannen“, sagte François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Dank unserer anhaltenden operativen Disziplin konnten wir die GAAP-Betriebsmarge gegenüber dem Vorjahr um mehr als 1.000 Basispunkte und die Non-GAAP-Betriebsmarge um mehr als 900 Basispunkte verbessern. Zudem erzielten wir ein starkes Ergebniswachstum: Das GAAP-Ergebnis je Aktie stieg gegenüber dem Vorjahr um 93 %, das Non-GAAP-Ergebnis je Aktie um 39 %.“

„Unsere Kunden stehen vor einer wachsenden Herausforderung: Sie müssen die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen und APIs, auf denen ihre Geschäftsprozesse basieren, effektiv verwalten und absichern. Die breite Einführung und Verbreitung von KI wird die Situation weiter verschärfen, da dadurch noch anspruchsvollere und stärker verteilte Anwendungen hinzukommen“, so Locoh-Donou. „F5 ist der Experte für Anwendungen und APIs und verfügt über jahrzehntelange fundierte Erfahrung in der Absicherung, Bereitstellung und Optimierung anspruchsvoller Anwendungen. Das Produktportfolio, das wir in den vergangenen Jahren durch organische und anorganische Innovationen aufgebaut haben, soll unsere Kunden dabei unterstützen, genau diese Herausforderungen zu bewältigen.“

Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Quartals

Der Umsatz im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1 % auf 693 Millionen US-Dollar, verglichen mit 700 Millionen US-Dollar im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023. Der weltweite Serviceumsatz stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7 %, während der Produktumsatz um 10 % zurückging. Darin spiegeln sich ein Wachstum des Softwareumsatzes um 2 % und ein Rückgang des Systemumsatzes um 22 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum wider.

Der GAAP-Bruttogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 auf 556 Millionen US-Dollar, was einer GAAP-Bruttomarge von 80,3 % entspricht. Im Vorjahreszeitraum hatte der GAAP-Bruttogewinn 545 Millionen US-Dollar und die GAAP-Bruttomarge 77,9 % betragen. Der Non-GAAP-Bruttogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 auf 575 Millionen US-Dollar, was einer Non-GAAP-Bruttomarge von 83,1 % entspricht. Im Vorjahreszeitraum hatte der Non-GAAP-Bruttogewinn 563 Millionen US-Dollar und die Non-GAAP-Bruttomarge 80,4 % betragen.

Der GAAP-Betriebsgewinn belief sich im ersten Quartal auf 165 Millionen US-Dollar, was einer GAAP-Betriebsmarge von 23,8 % entspricht. Im Vorjahreszeitraum hatte der GAAP-Betriebsgewinn 91 Millionen US-Dollar und die GAAP-Betriebsmarge 13,0 % betragen. Der Non-GAAP-Betriebsgewinn belief sich im Berichtszeitraum auf 246 Millionen US-Dollar, was einer Non-GAAP-Betriebsmarge von 35,5 % entspricht. Im Vorjahreszeitraum hatte der Non-GAAP-Betriebsgewinn 185 Millionen US-Dollar und die Non-GAAP-Betriebsmarge 26,5 % betragen.

Der GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 auf 138 Millionen US-Dollar bzw. 2,32 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 72 Millionen US-Dollar bzw. 1,20 US-Dollar je verwässerter Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023. Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 auf 205 Millionen US-Dollar bzw. 3,43 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 149 Millionen US-Dollar bzw. 2,47 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2023.

Tabellen zur Leistungsübersicht

GAAP-Kennzahlen
(in Mio. $, außer Ergebnis je Aktie) 1. Quartal GJ 2024 1. Quartal GJ 2023
Umsatz

$

693

$

700

Bruttogewinn

$

556

$

545

Bruttomarge

 

80,3 %

 

77,9 %

Betriebsergebnis

$

165

$

91

Betriebsmarge

 

23,8 %

 

13,0 %

Nettoergebnis

$

138

$

72

Ergebnis je Aktie

$

2,32

$

1,20

Nicht-GAAP-Kennzahlen
(in Mio. $, außer Ergebnis je Aktie) Q1 GJ 2024 Q1 GJ 2023
 

 

 

 

 

Bruttogewinn

$

575 

$

563

Bruttomarge

 

83,1 %

 

80,4 %

Betriebsergebnis

$

246

$

185

Betriebsmarge

 

35,5 %

 

26,5 %

Nettogewinn

$

205

$

149

Ergebnis je Aktie

$

3,43

$

2,47

Eine Überleitung von GAAP- zu Non-GAAP-Kennzahlen ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten.

Geschäftsausblick

„Die Kunden achten weiterhin genau auf ihre Budgets. Mit Blick auf die Zukunft stimmen uns jedoch die Anzeichen für eine Stabilisierung der Nachfragetrends in allen unseren wichtigen geografischen Märkten zuversichtlich“, so Locoh-Donou abschließend.

Für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2024 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 675 und 695 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,79 und 2,91 US-Dollar je verwässerter Aktie.

Darüber hinaus hob das Unternehmen aufgrund eines niedriger als erwarteten Steuersatzes für das Geschäftsjahr 2024 seine Prognose für das Wachstum des Non-GAAP-Ergebnisses je Aktie im Geschäftsjahr 2024 von 5 % bis 7 % auf 6 % bis 8 % an.

Alle im Geschäftsausblick des Unternehmens enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Einkommensteuerreformen), einmalige Einkommensteueranpassungen, Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Abschreibungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Ergebnisprognosen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch weiterhin von Quartal zu Quartal erheblich variieren.

Live-Webcast und Telefonkonferenz

F5 veranstaltet heute, am 29. Januar 2024, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast, um seine Finanzergebnisse und den Ausblick zu erläutern. Der Live-Webcast ist über die Investor-Relations-Seite von F5.com abrufbar. Um in den USA und Kanada telefonisch an der Live-Konferenz teilzunehmen, wählen Sie +1 (877) 407-0312. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (201) 389-0899. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Konferenz ein. Eine Aufzeichnung des Webcasts wird im Investor-Relations-Bereich der F5-Website archiviert.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur künftigen finanziellen Entwicklung von F5, einschließlich Umsatz, Umsatzwachstum, Bruttomargen, operativer Hebelwirkung, Gewinnwachstum, künftiger Kundennachfrage und -ausgaben, Märkten sowie Leistung und Nutzen der Produkte des Unternehmens. Diese und andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, falls sie nicht vollständig eintreten oder sich als unzutreffend erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch die Kunden; anhaltende Störungen der globalen Lieferkette, die dazu führen, dass für die Produkte von F5 benötigte Teile nicht oder nur zu erheblich höheren Preisen beschafft werden können, wodurch unsere Umsätze und/oder Margen beeinträchtigt werden; die weltweite Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die allgemeinen Ausgaben für Informationstechnologie; die Fähigkeit von F5, die Produkte übernommener Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, neue Lösungen und Dienstleistungsangebote zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz weiterer neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen von Übernahmen und mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses von Übernahmen ergeben; unsichere weltweite Wirtschaftsbedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärsangelegenheiten und anderen Sachverhalten sowie behördliche Untersuchungen; potenzielle Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter für Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten zusammen mit den konsolidierten Abschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind, jeweils in ihrer gegebenenfalls von Zeit zu Zeit geänderten Fassung. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und unterliegen in vollem Umfang diesem Warnhinweis. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen und Wertminderungen erworbener immaterieller Vermögenswerte, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile bereinigt, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitenden im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung ein wichtiger Bestandteil der Vergütung der Mitarbeitenden und Führungskräfte von F5 ist, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Abschreibung und Wertminderung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben; dies kann nach dem Erwerb im Allgemeinen nicht mehr durch die Unternehmensleitung geändert oder beeinflusst werden. Bei Vorliegen bestimmter Ereignisse oder Umstände kann die Unternehmensleitung zudem in Einzelfällen verpflichtet sein, den Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte herabzusetzen und Wertminderungsaufwendungen zu erfassen. Nach Auffassung der Unternehmensleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider; daher werden sie von der Unternehmensleitung bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.

Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten. F5 sind im Zusammenhang mit der Aufgabe seiner gemieteten Betriebsstätten bestimmte einmalige Wertminderungsaufwendungen für Nutzungsrechte sowie weitere damit verbundene wiederkehrende Kosten entstanden. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufende Geschäftstätigkeit oder die laufenden betrieblichen Kosten. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit der laufenden Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten bereitzustellen.

Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 erwirbt Unternehmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit denen vergleichbarer Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten verbunden sind. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die erwarteten künftigen betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus geben diese Aufwendungen nicht unbedingt aussagekräftigen Aufschluss über die Grundlagen der gegenwärtigen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Das Management ist der Ansicht, dass der Non-GAAP-Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf den gemäß GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Non-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für Finanzkennzahlen gemäß GAAP berücksichtigen.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als den besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie zusammen mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.

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Über F5

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