F5 erzielt im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 ein Umsatzwachstum von 7 %

Veröffentlicht am 27. April 2020
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F5 erzielt im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 ein Umsatzwachstum von 7 %

Erzielt im zweiten Quartal einen GAAP-Gewinn je Aktie von 1,00 US-Dollar und einen Non-GAAP-Gewinn je verwässerter Aktie von 2,23 US-Dollar

SEATTLE, WA — 27. April 2020 — F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das am 31. März 2020 beendete zweite Geschäftsquartal bekannt.

„In unserem zweiten Quartal verzeichneten wir weiterhin eine rasch wachsende Akzeptanz unserer Software- und abonnementbasierten Angebote, da Unternehmen und Serviceprovider weltweit auf F5 setzen, um einen konsistenten Zugriff auf Anwendungen sowie deren zuverlässige Bereitstellung und Sicherheit zu gewährleisten“, sagte François Locoh-Donou, CEO und President von F5. „Im letzten Monat des Quartals stellten wir zudem eine erhöhte Nachfrage nach Kapazitäten fest, da Kunden ihre Fernzugriffsmöglichkeiten schnell und in einigen Fällen massiv ausbauen wollten, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.“

„Durch die Transformation von F5 zu einem stärker softwareorientierten Unternehmen haben wir unser Geschäftsmodell widerstandsfähiger gemacht“, so Locoh-Donou weiter. „Mit einem Anteil wiederkehrender Umsätze von 65 %, einem operativen Cashflow von 182 Millionen US-Dollar sowie liquiden Mitteln und Investitionen in Höhe von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar zum Ende unseres zweiten Quartals können wir der durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Unsicherheit standhalten. Wir sind überzeugt, dass unsere Multi-Cloud-Vision, unsere Investitionen und unsere Innovationen sowohl auf die kurz- als auch auf die längerfristige Kundennachfrage gut abgestimmt sind.“

Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Quartals

Nach der Übernahme von Shape Security weist F5 sowohl Umsatzerlöse nach GAAP als auch Nicht-GAAP-Umsatzerlöse aus, um transparent darzustellen, was nach Ansicht des F5-Managements die laufende Geschäftsentwicklung widerspiegelt. Die Nicht-GAAP-Umsatzerlöse berücksichtigen nicht die Auswirkungen der im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommenen Wertberichtigung der übernommenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von Shape. F5 geht davon aus, dass sich die Kaufpreisallokation hauptsächlich in den vier Quartalen nach Abschluss der Transaktion im Januar 2020 auf die nach GAAP erfassten Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Shape auswirken wird.

Der GAAP-Umsatz von 583,4 Millionen US-Dollar im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 entspricht einem Wachstum von 7 % gegenüber 544,9 Millionen US-Dollar im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019.

Der Non-GAAP-Umsatz belief sich im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 auf 585,6 Mio. US-Dollar. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum einem Wachstum des Gesamtumsatzes von 7 % und des Softwareumsatzes von 96 %.

Der GAAP-Nettogewinn belief sich im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 auf 61,4 Mio. US-Dollar bzw. 1,00 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit einem GAAP-Nettogewinn von 116,1 Mio. US-Dollar bzw. 1,93 US-Dollar je verwässerter Aktie im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019.

Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 auf 135,9 Mio. US-Dollar bzw. 2,23 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 154,4 Mio. US-Dollar bzw. 2,57 US-Dollar je verwässerter Aktie im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019. Im Non-GAAP-Nettogewinn für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2020 sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 51,2 Mio. US-Dollar, übernahmebedingte Aufwendungen in Höhe von 23,5 Mio. US-Dollar, Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 8,6 Mio. US-Dollar sowie Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten in Höhe von 1,3 Mio. US-Dollar nicht enthalten.

Eine Überleitung von Umsatz, Nettogewinn, Ergebnis je Aktie und anderen Kennzahlen von GAAP- auf Non-GAAP-Basis ist in der beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Weitere Informationen zu Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten.

Geschäftsausblick

Für das am 30. Juni 2020 endende dritte Quartal des Geschäftsjahres 2020 erwartet F5 sowohl nach GAAP als auch auf Non-GAAP-Basis einen Umsatz zwischen 555 und 585 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 1,91 und 2,13 US-Dollar je verwässerter Aktie.

Alle in der Prognose enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften – einschließlich der Auswirkungen der Einkommensteuerreform –, einmalige Einkommensteueranpassungen, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Wertminderungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten oder sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Ergebnisprognosen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, etwa die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.

Live-Webcast und Telefonkonferenz

F5 veranstaltet heute, am 27. April 2020, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und Prognosen zu erörtern. Der Live-Webcast ist über den Bereich Investor Relations auf F5.com abrufbar. Um in den USA telefonisch an der Live-Konferenz teilzunehmen, wählen Sie 866-209-3822 und verlangen Sie die F5-Telefonkonferenz. Außerhalb der USA wählen Sie +1-647-689-5683. Bitte rufen Sie fünf Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz an. Die Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu gehören unter anderem Aussagen über die anhaltende Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, die künftige finanzielle Entwicklung, prognostizierte und angestrebte Umsatz- und Ergebnisspannen, Erträge, das Ergebnis je Aktie, Annahmen zur Anzahl und zum Kurs der Aktien, Aktienrückkäufe, die Nachfrage nach Netzwerklösungen für die Anwendungsbereitstellung, Anwendungsbereitstellungsdiensten, Sicherheits- und Softwareprodukten, Erwartungen hinsichtlich künftiger Dienstleistungen und Produkte, künftiger Kunden und Märkte sowie des Nutzens von Produkten und sonstige Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und zukunftsgerichtet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als unzutreffend erweisen, dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie; die Akzeptanz unserer neuen Angebote in den Bereichen Sicherheit, Anwendungsbereitstellung, Optimierung sowie Software und SaaS durch die Kunden; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz weiterer neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; die Möglichkeit, dass F5 die mit seinen Übernahmen angestrebten finanziellen und strategischen Ziele nicht erreicht und neu erworbene Unternehmen nicht erfolgreich betreibt und angemessen integriert; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; unsichere weltwirtschaftliche Bedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; die weltwirtschaftliche Lage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die Gesamtausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; Naturkatastrophen; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; das Aktienrückkaufprogramm von F5; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Unterlagen, die wir gegebenenfalls einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener operativer Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile bereinigt, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen übernommener passiver Rechnungsabgrenzungsposten. In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen übernommener passiver Rechnungsabgrenzungsposten auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt Umsatzerlöse im Zusammenhang mit akquisitionsbedingten Wertberichtigungen übernommener passiver Rechnungsabgrenzungsposten in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse genauer abbildet.

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufprogramms (ESPP) des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung einen wichtigen Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 darstellt, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 erwirbt Unternehmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit seinen Vergleichsunternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in den nach GAAP erstellten Abschlüssen des Unternehmens enthalten sind und hauptsächlich mit dem Personalabbau sowie mit Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten verbunden sind. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die künftig zu erwartenden betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus bieten diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der aktuellen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben; nach dem Erwerb können diese Abschreibungen von der Unternehmensleitung im Allgemeinen weder geändert noch beeinflusst werden. Nach Auffassung der Unternehmensleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung des laufenden Geschäftsbetriebs des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.

Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten. Im Geschäftsjahr 2019 verlegte F5 seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und erfasste Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe dieser Betriebsstätte sowie mit anderen einmaligen Leasingaktivitäten. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Das Management ist der Ansicht, dass das Nicht-GAAP-Nettoergebnis je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Nicht-GAAP-Kennzahl bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts für nützlich hält, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf das gemäß GAAP berechnete Ergebnis und Ergebnis je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens die Nicht-GAAP-Kennzahlen für das Ergebnis und das Ergebnis je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Nicht-GAAP-Kennzahlen ergänzend zu und nicht als Ersatz für Finanzkennzahlen gemäß GAAP betrachten.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch von der Geschäftsleitung bei ihrer eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als den besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie zusammen mit einer Überleitung auf GAAP zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) unterstützt Anwendungen von der Entwicklung über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg in jeder Multi-Cloud-Umgebung. So können unsere Kunden – Unternehmen, Dienstanbieter, Behörden und Verbrauchermarken – differenzierte, leistungsstarke und sichere digitale Erlebnisse bereitstellen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können auch @f5networks auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „rechnet mit“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinung oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.