F5 Networks gibt Ergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 bekannt, darunter ein Wachstum der Softwareumsätze um 91 %

Veröffentlicht am 24. Juli 2019
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Erzielt einen GAAP-Gewinn je Aktie von 1,43 US-Dollar und einen Non-GAAP-Gewinn je verwässerter Aktie von 2,52 US-Dollar

SEATTLE, WA — 24. Juli 2019 — F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 bekannt, das am 30. Juni 2019 endete. Die Ergebnisse des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2019 berücksichtigen die am 8. Mai 2019 abgeschlossene Übernahme von NGINX, Inc.

„Das Wachstum des Gesamtumsatzes um 4 % und des Softwareumsatzes um 91 % in diesem Quartal wurde durch die Kundennachfrage nach den Softwarevarianten unserer Anwendungsdienste getragen, da Kunden weltweit auf F5 setzen, um eine einheitliche Anwendungssicherheit und zuverlässige Leistung in privaten und öffentlichen Cloud- sowie Multi-Cloud-Umgebungen zu gewährleisten“, sagte François Locoh-Donou, President und Chief Executive Officer von F5. „Angesichts einer stetig wachsenden Zahl von Bedrohungen wird unser Softwarewachstum weiterhin durch sicherheitsbezogene Anwendungsfälle vorangetrieben, darunter Web Application Firewalls sowie die Abwehr und Eindämmung von Bots.“

„Wir setzen unsere Strategie, unsere Reichweite zu vergrößern und unsere Rolle auszubauen und F5 zugleich auf ein softwareorientiertes Modell umzustellen, weiterhin mit Nachdruck um“, so Locoh-Donou weiter. „Infolge unserer Neugewichtung der Entwicklungsressourcen, der Einführung neuer, flexibler Nutzungsmodelle und zuletzt der Übernahme und Integration von NGINX beginnen die Kunden, ein neues F5 wahrzunehmen.“

Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Quartals

Der Umsatz von 563,4 Mio. US-Dollar im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019 entspricht einem Wachstum von 4 % gegenüber 542,2 Mio. US-Dollar im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2018. Ausschlaggebend hierfür war ein Anstieg des Gesamtumsatzes mit Softwarelösungen um 91 %, einschließlich eines anteiligen Quartalsbeitrags von NGINX.

Der GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019 auf 85,9 Mio. US-Dollar bzw. 1,43 US-Dollar je verwässerter Aktie und umfasst aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 41,0 Mio. US-Dollar, Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme von NGINX in Höhe von 30,1 Mio. US-Dollar, Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten in Höhe von 8,7 Mio. US-Dollar sowie Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3,7 Mio. US-Dollar. Im Vergleich dazu betrug der GAAP-Nettogewinn im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2018 122,7 Mio. US-Dollar bzw. 1,99 US-Dollar je verwässerter Aktie.

Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019 auf 151,5 Mio. US-Dollar bzw. 2,52 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 150,1 Mio. US-Dollar bzw. 2,44 US-Dollar je verwässerter Aktie im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2018. Beim Non-GAAP-Nettogewinn für das dritte Quartal der Geschäftsjahre 2019 und 2018 bleiben die Auswirkungen aktienbasierter Vergütungen sowie die Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte unberücksichtigt. Beim Non-GAAP-Nettogewinn für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 bleiben außerdem die mit dem Umzug des Unternehmenshauptsitzes verbundenen Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme von NGINX unberücksichtigt.

Eine Überleitung des Nettogewinns, des Ergebnisses je Aktie und anderer Kennzahlen von GAAP- auf Non-GAAP-Basis ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie nachstehend.

Geschäftsausblick

Für das vierte Quartal des am 30. September 2019 endenden Geschäftsjahres 2019 erwartet das Unternehmen einen Umsatz zwischen 577 und 587 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,53 und 2,56 US-Dollar je verwässerter Aktie.

Alle in der Prognose enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerlicher Vorschriften, einschließlich der Auswirkungen von Ertragsteuerreformen, einmalige Ertragsteueranpassungen, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten oder sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und der geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Prognosekennzahlen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.

Live-Webcast und Telefonkonferenz

F5 veranstaltet heute, am 24. Juli 2019, um 13:30 Uhr PT einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und den Ausblick zu erörtern. Der Live-Webcast ist abrufbar unter https://event.on24.com/wcc/r/2004027/4341065A22F8EDBD53E07FA6C21D5E13. Um sich in den USA telefonisch an der Live-Konferenz zu beteiligen, wählen Sie 866-209-3822. Außerhalb der USA wählen Sie +1-647-689-5683. Bitte rufen Sie 10 Minuten vor Beginn der Konferenz an. Eine Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 unter https://www.f5.com archiviert.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur anhaltenden Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, zur künftigen finanziellen Entwicklung, zum sequenziellen Wachstum, zu den prognostizierten Umsätzen einschließlich der Zielspannen für Umsatz und Ergebnis, zu Erträgen, zum Ergebnis je Aktie, zu Annahmen hinsichtlich der Anzahl und des Kurses der Aktien, zu Aktienrückkäufen, zur Nachfrage nach Netzwerklösungen und Diensten für die Anwendungsbereitstellung sowie nach Sicherheits- und Softwareprodukten, zu Erwartungen hinsichtlich künftiger Dienstleistungen und Produkte, künftiger Kunden und Märkte sowie des Nutzens von Produkten und weitere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und zukunftsgerichtet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als zutreffend erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens beziehungsweise die Branchenergebnisse wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz unserer neuen Angebote in den Bereichen Traffic-Management, Sicherheit, Anwendungsbereitstellung, Optimierung, Software und F5aaS durch die Kunden; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz weiterer neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; unsichere weltwirtschaftliche Bedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; die weltwirtschaftliche Lage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die Gesamtausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; das Aktienrückkaufprogramm von F5; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Form 10-K und Form 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Form 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jüngsten Berichten von F5 auf Form 10-Q und Form 10-K enthalten sind, jeweils in ihrer gegebenenfalls von Zeit zu Zeit geänderten Fassung. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte, akquisitionsbezogener Aufwendungen nach Steuern, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile bereinigt, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen heranziehen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufprogramms (ESPP) des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung ein wichtiger Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 ist, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen auszuklammern, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben und können nach der Übernahme im Allgemeinen nicht mehr von der Geschäftsleitung geändert oder beeinflusst werden. Nach Auffassung der Geschäftsleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.

Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 erwirbt Unternehmen nicht in einem vorhersehbaren Zyklus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und seinen Vergleichsunternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten verbunden sind. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die künftig zu erwartenden betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus geben diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftigen Aufschluss über die Grundlagen der gegenwärtigen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Kosten für die Aufgabe von Standorten. Im Geschäftsjahr 2019 verlegte F5 seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und erfasste Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe dieses Standorts sowie mit anderen einmaligen Leasingaktivitäten. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit der laufenden Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten bereitzustellen.

Bedeutende Rechtsstreitigkeiten und sonstige Eventualverbindlichkeiten. F5 können von Zeit zu Zeit Aufwendungen oder Erträge im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und sonstigen Eventualverbindlichkeiten entstehen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von F5 liegen. F5 hält es für sinnvoll, solche Aufwendungen oder Erträge, sofern sie wesentlich sind, herauszurechnen, da das Unternehmen diese Beträge nicht als Bestandteil seiner laufenden Geschäftstätigkeit betrachtet und die diesen Angelegenheiten zugrunde liegenden Ansprüche einmaliger Natur sind.

Das Management ist der Ansicht, dass der Nicht-GAAP-Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Nicht-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf den gemäß GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Nicht-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für gemäß GAAP ermittelte finanzielle Leistungskennzahlen berücksichtigen.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als aussagekräftigsten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie in Verbindung mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) gibt den weltweit größten Unternehmen, Dienstleistern, Behörden und Verbrauchermarken die Freiheit, jede Anwendung überall sicher und zuverlässig bereitzustellen. F5 bietet Cloud- und Sicherheitsanwendungsdienste, mit denen Unternehmen die Infrastruktur ihrer Wahl nutzen können, ohne Abstriche bei Geschwindigkeit und Kontrolle machen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können auch @f5networks auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hier genannten Produkt- und Unternehmensnamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinung oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.