F5 gibt Ergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2021 bekannt und erzielt im dritten Quartal in Folge ein zweistelliges Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr

Veröffentlicht am 26. Juli 2021
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SEATTLE – F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das am 30. Juni 2021 beendete dritte Quartal seines Geschäftsjahres bekannt.

„Unsere sehr starken Ergebnisse im dritten Quartal zeigen, wie hervorragend das erweiterte Lösungsportfolio von F5 auf die wichtigsten Anwendungsanforderungen unserer Kunden abgestimmt ist“, sagte François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Ein robustes Softwarewachstum und eine anhaltend hohe Nachfrage nach Systemen führten in unserem dritten Quartal zu einem Umsatzwachstum von 12 % nach GAAP und zu einem Umsatzwachstum von 11 % gegenüber dem Non-GAAP-Umsatz des dritten Quartals im Vorjahr.“

Locoh-Donou fuhr fort: „Die traditionellen Anwendungen unserer Kunden generieren mehr Umsatz und erzielen eine stärkere Nutzerinteraktion als je zuvor. Gleichzeitig treiben unsere Kunden auch die Einführung moderner Anwendungsarchitekturen wie Kubernetes für neue Anwendungen voran. Mit unserem erweiterten Portfolio für Anwendungssicherheit und -bereitstellung sind wir in einzigartiger Weise aufgestellt, um die größten Herausforderungen unserer Kunden bei modernen und traditionellen Anwendungen zu bewältigen – vor Ort, in der Cloud und über mehrere Clouds hinweg.“

Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Quartals

Der GAAP-Umsatz belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 652 Millionen US-Dollar. Dies entspricht einem Anstieg von 12 % gegenüber dem GAAP-Umsatz von 583 Millionen US-Dollar und von 11 % gegenüber dem Non-GAAP-Umsatz von 586 Millionen US-Dollar im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Das Wachstum des Non-GAAP-Umsatzes im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021 wurde durch einen Anstieg des Produktumsatzes um 21 % und des weltweiten Serviceumsatzes um 4 % gegenüber dem Vorjahr getragen. Der Non-GAAP-Produktumsatz profitierte gegenüber dem Vorjahreszeitraum von einem Wachstum des Softwareumsatzes um 34 % und des Systemumsatzes um 13 %.

Der GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 90 Millionen US-Dollar bzw. 1,46 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit einem GAAP-Nettogewinn von 70 Millionen US-Dollar bzw. 1,14 US-Dollar je verwässerter Aktie im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020.

Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 169 Millionen US-Dollar bzw. 2,76 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 134 Millionen US-Dollar bzw. 2,18 US-Dollar je verwässerter Aktie im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Im Non-GAAP-Nettogewinn für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2021 sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 61 Millionen US-Dollar, akquisitionsbedingte Aufwendungen in Höhe von 24 Millionen US-Dollar, Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 13 Millionen US-Dollar sowie Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten in Höhe von 4 Millionen US-Dollar nicht enthalten.

Eine Überleitung der Umsatzerlöse, des Nettogewinns, des Ergebnisses je Aktie und anderer Kennzahlen von GAAP- auf Non-GAAP-Basis ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten.

Geschäftsausblick

Für das vierte Quartal des am 30. September 2021 endenden Geschäftsjahres 2021 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 660 und 680 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn je verwässerter Aktie zwischen 2,68 und 2,80 US-Dollar.

Alle im Ausblick enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Einkommensteuerreformen), einmalige Einkommensteueranpassungen, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Abschreibungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der prognostizierten Nicht-GAAP-Ergebniskennzahlen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.

Live-Webcast und Telefonkonferenz

F5 veranstaltet heute, am 26. Juli 2021, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und Prognosen zu erläutern. Der Live-Webcast ist im Bereich Investor Relations auf F5.com verfügbar. Um in den USA und Kanada telefonisch an der Live-Konferenz teilzunehmen, wählen Sie (833) 714-0927. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (778) 560-2886. Geben Sie die Meeting-ID 529-4198 an. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz ein. Die Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur anhaltenden Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, zur bisherigen und künftigen finanziellen Entwicklung, einschließlich Umsatz, operativer Ziele, Gewinn und Bandbreiten des Ergebnisses je Aktie, zur Nachfrage nach Anwendungssicherheits- und Bereitstellungsdiensten, SaaS- und Softwareprodukten, zu Erwartungen hinsichtlich künftiger Dienstleistungen und Produkte, künftiger Kunden und Märkte sowie des Nutzens von Produkten und weitere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und zukunftsgerichtet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als zutreffend erweisen, dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens beziehungsweise die Branchenergebnisse wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellt werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch Kunden; mögliche Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von F5 und eine Ablenkung der Geschäftsleitung im Zuge der Integration übernommener Unternehmen, Teams und Technologien durch F5; die Fähigkeit von F5, die Produkte übernommener Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, die Produkt- und Dienstleistungsangebote übernommener Unternehmen zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen der Übernahme von Volterra sowie mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses der Übernahme ergeben; unsichere weltweite wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; mögliche Störungen der globalen Lieferkette, die dazu führen, dass für die Produkte von F5 benötigte Teile nicht oder nur zu erheblich höheren Preisen beschafft werden können, wodurch unsere Umsätze und/oder Margen beeinträchtigt werden; die weltweite Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die Gesamtausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; mögliche Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter für Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, aktuelle Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils geltenden und gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener operativer Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus den Produkten und dem Dienstleistungsgeschäft des Unternehmens sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile angepasst, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse.In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt die mit akquisitionsbedingten Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse verbundenen Umsatzerlöse in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse genauer abbildet.

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung einen wichtigen Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 darstellt, ist die Unternehmensleitung der Ansicht, dass es sinnvoll ist, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben und können nach der Übernahme im Allgemeinen nicht mehr durch das Management geändert oder beeinflusst werden. Nach Ansicht des Managements spiegeln diese Aufwendungen die Leistung des laufenden Geschäftsbetriebs des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.

Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten.Im Geschäftsjahr 2019 verlegte F5 seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und verbuchte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe dieses Standorts sowie mit anderen einmaligen Leasingaktivitäten. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 tätigt Unternehmensübernahmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang der einzelnen Transaktionen können erheblich variieren und sind für jede Transaktion spezifisch. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Berichtszeiträumen und mit vergleichbaren Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.

Wertminderungsaufwendungen.Im Geschäftsjahr 2021 erfasste F5 Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit der dauerhaften Aufgabe bestimmter Etagen am Hauptsitz in Seattle. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten zusammenhängen. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die erwarteten künftigen betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus geben diese Aufwendungen nicht unbedingt aussagekräftigen Aufschluss über die Grundlagen der aktuellen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Das Management ist der Ansicht, dass das Non-GAAP-Ergebnis je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die bei solchen Kennzahlen nicht berücksichtigten Posten wesentliche Auswirkungen auf das gemäß GAAP berechnete Ergebnis und Ergebnis je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Non-GAAP-Kennzahlen für das Ergebnis und das Ergebnis je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für Finanzkennzahlen gemäß GAAP berücksichtigen.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als aussagekräftigsten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie in Verbindung mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.

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Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) ist ein Unternehmen für die Sicherheit und Bereitstellung von Anwendungen in Multi-Cloud-Umgebungen. Wir ermöglichen unseren Kunden – darunter die weltweit größten Unternehmen, Finanzinstitute, Dienstanbieter und Behörden –, außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können uns auch unter @F5 auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinungen oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.