F5 meldet für das Geschäftsjahr 2022 ein Umsatzwachstum von 4 % nach GAAP und 3 % auf Non-GAAP-Basis; für das Geschäftsjahr 2023 werden ein Umsatzwachstum von 9 % bis 11 % und ein zweistelliges Wachstum des Non-GAAP-Ergebnisses je Aktie erwartet
Veröffentlicht am 25. Oktober 2022
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SEATTLE, WASHINGTON – F5, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das am 30. September 2022 beendete Geschäftsjahr bekannt.
„Unternehmen auf der ganzen Welt haben die digitale Transformation angenommen und beschleunigt, um ihre Effizienz zu steigern und außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu bieten, die maßgeblich zu ihrem Geschäftserfolg beitragen. In einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld gewinnen diese Bemühungen zusätzlich an Bedeutung“, so François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Die Lösungen von F5 automatisieren, sichern und verwalten die schnell wachsenden Anwendungslandschaften und sich weiterentwickelnden hybriden IT-Umgebungen unserer Kunden. Dadurch können unsere Kunden weniger Ressourcen für die Verwaltung ihrer IT-Infrastruktur aufwenden und sich stärker auf den Betrieb und das Wachstum ihres Unternehmens konzentrieren.“
Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022
Der GAAP-Umsatz im Geschäftsjahr 2022 stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4 % von 2,6 Mrd. US-Dollar auf 2,7 Mrd. US-Dollar. Der Non-GAAP-Umsatz im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich gegenüber 2,6 Mrd. US-Dollar im Geschäftsjahr 2021 um 3 % auf 2,7 Mrd. US-Dollar. Der Produktumsatz stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6 %, einschließlich eines Umsatzwachstums von 33 % im Softwarebereich. Der Umsatz mit Systemen ging aufgrund der anhaltenden Halbleiterknappheit gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13 % zurück. Der Umsatz mit globalen Dienstleistungen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2 %.
Der GAAP-Nettogewinn für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 322 Millionen US-Dollar bzw. 5,27 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 331 Millionen US-Dollar bzw. 5,34 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2021.
Der Non-GAAP-Nettogewinn für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 623 Millionen US-Dollar bzw. 10,19 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 671 Millionen US-Dollar bzw. 10,81 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2021.
Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung im vierten Quartal
Der Umsatz im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2022 stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3 % von 682 Millionen US-Dollar im Geschäftsjahr 2021 auf 700 Millionen US-Dollar. Der Produktumsatz stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3 %, einschließlich eines Umsatzwachstums von 13 % im Softwarebereich. Der Umsatz mit Systemen ging aufgrund der anhaltenden Halbleiterknappheit gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5 % zurück. Der Umsatz mit globalen Dienstleistungen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2 %.
Der GAAP-Nettogewinn belief sich im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2022 auf 89 Millionen US-Dollar bzw. 1,49 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit einem Nettogewinn von 111 Millionen US-Dollar bzw. 1,80 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2021.
Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2022 auf 158 Millionen US-Dollar bzw. 2,62 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 185 Millionen US-Dollar bzw. 3,01 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2021.
Eine Überleitung von GAAP- zu Non-GAAP-Kennzahlen ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu Non-GAAP-Finanzinformationen sind in dieser Mitteilung enthalten.
Geschäftsausblick
„Im kommenden Jahr dürfte unser Geschäft einerseits von der besseren Verfügbarkeit von Komponenten und den daraus resultierenden positiven Impulsen für unser Systemgeschäft profitieren, andererseits aber auch durch den gesamtwirtschaftlichen Gegenwind belastet werden. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzwachstum von 9 % bis 11 %“, so Locoh-Donou weiter. „Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass wir durch die Kombination aus Umsatzwachstum und operativer Hebelwirkung im Geschäftsjahr 2023 ein Wachstum des Non-GAAP-Ergebnisses im niedrigen bis mittleren Zehnprozentbereich erzielen können.“
Für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 690 und 710 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,25 und 2,37 US-Dollar je verwässerter Aktie.
Alle im Geschäftsausblick des Unternehmens enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Einkommensteuerreformen), einmalige Einkommensteueranpassungen, Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Wertminderungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Kennzahlen der Ergebnisprognose auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.
Live-Webcast und Telefonkonferenz
F5 veranstaltet heute, am 25. Oktober 2022, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und den Ausblick zu erläutern. Der Live-Webcast ist im Bereich Investor Relations auf F5.com verfügbar. Um in den USA und Kanada telefonisch an der Live-Konferenz teilzunehmen, wählen Sie +1 (888) 330-2454. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (240) 789-2714. Verwenden Sie bitte den Zugangscode 3209415. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz ein. Die Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur künftigen finanziellen Entwicklung von F5, einschließlich Umsatz, Umsatzwachstum und Gewinnwachstum, zur Nachfrage nach Lösungen für Anwendungssicherheit und -bereitstellung, zur künftigen Kundennachfrage, zu Märkten sowie zu den Vorteilen von Produkten. Diese und andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als zutreffend erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch die Kunden; anhaltende Störungen der globalen Lieferkette, die dazu führen, dass für die Produkte von F5 benötigte Teile nicht oder nur zu erheblich höheren Preisen beschafft werden können, wodurch unsere Umsätze und/oder Margen beeinträchtigt werden; die weltweite Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die allgemeinen Ausgaben für Informationstechnologie; die Fähigkeit von F5, die Produkte übernommener Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, neue Lösungen und Serviceangebote zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen durch F5 oder seine Wettbewerber; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen von Übernahmen und mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses von Übernahmen ergeben; unsichere weltweite Wirtschaftsbedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärsangelegenheiten und anderen Sachverhalten sowie behördliche Untersuchungen; potenzielle Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter für Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die ausführlicher in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen beschrieben sind, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Unterlagen, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in vollem Umfang durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.
Überleitung von GAAP zu Non-GAAP
Das Management von F5 bewertet die Geschäftstätigkeit und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte, akquisitionsbezogener Aufwendungen nach Steuern, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile angepasst, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.
Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:
Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen übernommener passiver Rechnungsabgrenzungsposten. In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen übernommener passiver Rechnungsabgrenzungsposten auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt die mit diesen akquisitionsbedingten Wertberichtigungen verbundenen Umsatzerlöse in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse genauer abbildet.
Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung einen wichtigen Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 darstellt, ist die Unternehmensleitung der Ansicht, dass es sinnvoll ist, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.
Abschreibung und Wertminderung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben; dies kann nach dem Erwerb im Allgemeinen nicht mehr durch die Geschäftsleitung geändert oder beeinflusst werden. Bei Vorliegen bestimmter Ereignisse oder Umstände kann die Geschäftsleitung außerdem in Einzelfällen verpflichtet sein, den Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte herabzusetzen und Wertminderungsaufwendungen zu erfassen. Nach Auffassung der Geschäftsleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.
Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten. F5 sind im Zusammenhang mit der Aufgabe von Betriebsstätten sowie anderen einmaligen Leasingaktivitäten Aufwendungen entstanden. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten bereitzustellen.
Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 erwirbt Unternehmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit denen vergleichbarer Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.
Wertminderungsaufwendungen. Im Geschäftsjahr 2021 erfasste F5 Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit der dauerhaften Aufgabe bestimmter Etagen am Hauptsitz in Seattle. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.
Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten zusammenhängen. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner laufenden Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die erwarteten künftigen Betriebskosten widerspiegeln. Darüber hinaus liefern diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der aktuellen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Das Management ist der Ansicht, dass der Non-GAAP-Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf den gemäß GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Non-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für Finanzkennzahlen gemäß GAAP berücksichtigen.
F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als aussagekräftigsten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie in Verbindung mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.
Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.
Über F5
F5 ist ein Unternehmen für Multi-Cloud-Anwendungsdienste und -Sicherheit, das sich dafür einsetzt, eine bessere digitale Welt Wirklichkeit werden zu lassen. F5 arbeitet mit den weltweit größten und fortschrittlichsten Organisationen zusammen, um jede App und API überall zu optimieren und abzusichern – ob lokal, in der Cloud oder am Edge. F5 ermöglicht es Organisationen, ihren Kunden außergewöhnliche, sichere digitale Erlebnisse zu bieten und Bedrohungen stets einen Schritt voraus zu sein. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. (NASDAQ: FFIV)
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