F5 erzielt im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 ein Umsatzwachstum von 10 %
Veröffentlicht am 26. Januar 2021
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SEATTLE – F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das erste Geschäftsquartal zum 31. Dezember 2020 bekannt.
„Unsere Kunden verlassen sich auf die Anwendungssicherheits- und Bereitstellungslösungen von F5, um digitale Erlebnisse, die es Verbrauchern überall ermöglichen, Lebensmittel zu bestellen, Online-Banking zu nutzen oder Videos auf ihren Smartphones, Laptops oder Tablets zu streamen, sicher und zuverlässig bereitzustellen“, sagte François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Unsere Investitionen in den vergangenen Jahren haben Innovationen vorangetrieben und unsere strategische Position bei unseren Kunden in einer Zeit gestärkt, in der sie ein explosionsartiges Anwendungswachstum verzeichnen. Zugleich haben sie zu unserem Umsatzwachstum von 10 % im ersten Quartal beigetragen.“
Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Quartals
Der GAAP-Umsatz belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 625 Millionen US-Dollar, gegenüber 569 Millionen US-Dollar im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Der Non-GAAP-Umsatz lag im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 bei 626 Millionen US-Dollar, gegenüber 569 Millionen US-Dollar im Vorjahreszeitraum. Sowohl der GAAP- als auch der Non-GAAP-Umsatz stiegen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 um 10 %. Das Umsatzwachstum im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 wurde gegenüber dem Vorjahreszeitraum durch ein Wachstum des Softwareumsatzes um 70 %, des Systemumsatzes um 5 % und des Umsatzes mit globalen Dienstleistungen um 1 % getragen.
Der GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 88 Millionen US-Dollar bzw. 1,41 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit einem GAAP-Nettogewinn von 99 Millionen US-Dollar bzw. 1,62 US-Dollar je verwässerter Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020.
Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 auf 161 Mio. US-Dollar bzw. 2,59 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 155 Mio. US-Dollar bzw. 2,55 US-Dollar je verwässerter Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Im Non-GAAP-Nettogewinn für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 58 Mio. US-Dollar, akquisitionsbedingte Aufwendungen in Höhe von 18 Mio. US-Dollar, Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 11 Mio. US-Dollar sowie Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten in Höhe von 1 Mio. US-Dollar nicht enthalten.
Eine Überleitung der Umsatzerlöse, des Nettogewinns, des Ergebnisses je Aktie und anderer Kennzahlen von GAAP- auf Non-GAAP-Basis ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten.
Geschäftsausblick
Für das zweite Quartal des am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahres 2021 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 625 und 645 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,32 und 2,44 US-Dollar je verwässerter Aktie.
Alle im Ausblick enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Ertragsteuerreformen), einmalige Ertragsteueranpassungen, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Wertminderungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Kennzahlen der Ergebnisprognose auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, etwa die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.
Live-Webcast und Telefonkonferenz
F5 veranstaltet heute, am 26. Januar 2021, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und Prognosen zu erörtern. Der Live-Webcast ist über den Bereich Investor Relations auf F5.com abrufbar. Für die telefonische Teilnahme an der Live-Konferenz wählen Sie in den USA und Kanada die Nummer (833) 714-0927. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (778) 560-2886. Geben Sie die Meeting-ID 5227009 an. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Konferenz ein. Eine Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur anhaltenden Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, zur bisherigen und künftigen finanziellen Entwicklung, einschließlich Umsatz, operativer Ziele, Gewinn und Bandbreiten des Ergebnisses je Aktie, zur Nachfrage nach Diensten für Anwendungssicherheit und -bereitstellung, SaaS- und Softwareprodukten, zu Erwartungen hinsichtlich künftiger Dienstleistungen und Produkte, künftiger Kunden und Märkte sowie des Nutzens von Produkten und weitere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und zukunftsgerichtet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, falls sie nicht vollständig eintreten oder sich als unzutreffend erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch Kunden; mögliche Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von F5 und eine Ablenkung des Managements im Zuge der Integration der Unternehmen, Teams und Technologien von Volterra oder anderer übernommener Unternehmen durch F5; die Fähigkeit von F5, die Produkte von Volterra oder anderen übernommenen Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, die Produkt- und Dienstleistungsangebote von Volterra oder anderen übernommenen Unternehmen zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter unter anderem Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen der Übernahme von Volterra und mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses der Übernahme ergeben; unsichere weltweite wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; die weltweite Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die allgemeinen Ausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; mögliche Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.
Überleitung von GAAP zu Non-GAAP
Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus den Produkten und dem Dienstleistungsgeschäft des Unternehmens sowie auf bestimmten Kosten dieser Geschäftsbereiche, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte, akquisitionsbezogener Aufwendungen nach Steuern, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile bereinigt, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.
Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:
Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse.In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt die mit diesen akquisitionsbedingten Wertberichtigungen verbundenen Umsatzerlöse in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse zutreffender darstellt.
Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitenden im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung ein wichtiger Bestandteil der Vergütung der Mitarbeitenden und Führungskräfte von F5 ist, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.
Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben und können nach der Übernahme im Allgemeinen nicht mehr durch die Geschäftsleitung geändert oder beeinflusst werden. Nach Auffassung der Geschäftsleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch künftig zu den Umsatzerlösen von F5 beitragen wird.
Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten.Im Geschäftsjahr 2019 verlegte F5 seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und erfasste Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe dieses Standorts sowie mit anderen einmaligen Leasingaktivitäten. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.
Nettoaufwendungen im Zusammenhang mit Akquisitionen. F5 tätigt Unternehmensakquisitionen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang der einzelnen Transaktionen können erheblich variieren und sind für jede Transaktion spezifisch. F5 schließt Aufwendungen im Zusammenhang mit Akquisitionen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit vergleichbaren Unternehmen zu ermöglichen. Aufwendungen im Zusammenhang mit Akquisitionen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.
Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit dem Personalabbau sowie mit Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten verbunden sind. F5 schließt diese Posten bei der Bewertung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die künftig erwarteten betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus bieten diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der aktuellen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Das Management ist der Ansicht, dass der nicht nach GAAP ermittelte Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Nicht-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die bei solchen Kennzahlen nicht berücksichtigten Posten wesentliche Auswirkungen auf den nach GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts die Nicht-GAAP-Kennzahlen für Gewinn und Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Nicht-GAAP-Kennzahlen ergänzend zu und nicht als Ersatz für nach GAAP ermittelte finanzielle Leistungskennzahlen betrachten.
F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als den besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie in Verbindung mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.
Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Über F5
F5 (NASDAQ: FFIV) ist ein Unternehmen für die Sicherheit und Bereitstellung von Anwendungen in Multi-Cloud-Umgebungen. Wir ermöglichen unseren Kunden – darunter die weltweit größten Unternehmen, Finanzinstitute, Dienstanbieter und Behörden –, außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können uns auch unter @F5 auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.
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Quelle: F5 Networks
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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinung oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Diese Aussagen stellen lediglich Prognosen dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.