F5 meldet Umsatzwachstum von 2 % im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023

Veröffentlicht am 24. Januar 2023
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SEATTLE, WASHINGTON – F5, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023 bekannt.

„Kunden konzentrieren sich darauf, ihre Ausgaben zu minimieren und ihre bestehenden Investitionen zu optimieren, während sie gleichzeitig weiterhin Umsatzwachstum anstreben“, sagte François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Wir ermöglichen unseren Kunden, dynamische digitale Erlebnisse bereitzustellen, die ihr Geschäft voranbringen. Gleichzeitig unterstützen wir sie dabei, Lösungen zu konsolidieren und ihre Hybrid- und Multi-Cloud-Anwendungen mit weniger Ressourcen zu verwalten und abzusichern.“

Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Quartals

Der Umsatz im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2 % von 687 Mio. US-Dollar im Geschäftsjahr 2022 auf 700 Mio. US-Dollar. Der Umsatz mit globalen Dienstleistungen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5 %, während der Produktumsatz um 1 % zurückging. Darin spiegeln sich ein Wachstum des Softwareumsatzes um 3 % und ein Rückgang des Systemumsatzes um 4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum wider.

Der GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 auf 72 Millionen US-Dollar bzw. 1,20 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 94 Millionen US-Dollar bzw. 1,51 US-Dollar je verwässerter Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022.

Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 auf 149 Mio. US-Dollar bzw. 2,47 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 179 Mio. US-Dollar bzw. 2,89 US-Dollar je verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2022.

Eine Überleitung von GAAP- zu Nicht-GAAP-Kennzahlen ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu Nicht-GAAP-Finanzinformationen sind in dieser Mitteilung enthalten.

Geschäftsausblick

„Wir erwarten für das Gesamtjahr weiterhin ein Umsatzwachstum von 9 % bis 11 %, auch wenn sich die Zusammensetzung möglicherweise anders darstellt, als wir noch vor drei Monaten erwartet hatten“, so Locoh-Donou weiter. „Wir halten an unserem Ziel fest, in diesem Jahr und künftig auf Jahresbasis ein zweistelliges Wachstum des Non-GAAP-Ergebnisses zu erzielen. Zudem werden wir unsere Kostenbasis weiterhin überprüfen und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.“

Für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2023 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 690 und 710 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,36 und 2,48 US-Dollar je verwässerter Aktie.

F5 übernimmt Lilac Cloud, Inc.

Am 22. Januar 2023 unterzeichnete F5 eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme von Lilac Cloud, Inc. (Lilac), einem Anbieter innovativer Dienste für die Anwendungsbereitstellung. F5 nutzt derzeit die Content-Delivery-Network-Technologie (CDN) von Lilac für seine F5 Distributed Cloud Services. Die Bedingungen der Transaktion wurden nicht bekannt gegeben, und es wird nicht erwartet, dass sich die Übernahme wesentlich auf das Betriebsergebnis von F5 auswirkt. F5 geht davon aus, dass die Transaktion im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2023 abgeschlossen wird.

Alle im Geschäftsausblick des Unternehmens enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Ertragsteuerreformen), einmalige Ertragsteueranpassungen, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Akquisitionen oder Veräußerungen, akquisitionsbedingte Aufwendungen und Wertminderungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der prognostizierten Nicht-GAAP-Ergebniskennzahlen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.

Live-Webcast und Telefonkonferenz

F5 veranstaltet heute, am 24. Januar 2023, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und den Ausblick zu erläutern. Der Live-Webcast ist im Bereich Investor Relations auf F5.com abrufbar. Für die telefonische Teilnahme an der Live-Konferenz wählen Sie in den USA und Kanada die Nummer +1 (877) 407-0312. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (201) 389-0899. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Konferenz ein. Eine Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur künftigen finanziellen Entwicklung von F5, einschließlich Umsatz, Umsatzwachstum, Gewinnwachstum, künftiger Kundennachfrage, Märkten, Leistung und Nutzen von Produkten sowie der Widerstandsfähigkeit der Umsatzbasis und des Geschäftsmodells des Unternehmens. Diese und andere Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als zutreffend erweisen, dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder die Branchenergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit genannten künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch die Kunden; anhaltende Störungen der globalen Lieferkette, die dazu führen, dass für die Produkte von F5 benötigte Teile nicht oder nur zu erheblich höheren Preisen beschafft werden können, wodurch unsere Umsätze und/oder Margen beeinträchtigt werden; die weltweite Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die Gesamtausgaben für Informationstechnologie; die Fähigkeit von F5, die Produkte übernommener Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, neue Lösungen und Serviceangebote zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen durch F5 oder seine Wettbewerber; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen der Übernahmen sowie mögliche negative Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses von Übernahmen ergeben; unsichere weltweite Wirtschaftsbedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; potenzielle Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Form 10-K und Form 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Form 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf Form 10-Q und Form 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftstätigkeit und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen und Wertminderungen erworbener immaterieller Vermögenswerte, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl für den Nicht-GAAP-Nettogewinn wird um den Betrag der zusätzlichen Steuern beziehungsweise des Steuervorteils angepasst, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen heranziehen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung einen wichtigen Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 darstellt, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen herauszurechnen, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Abschreibung und Wertminderung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben; nach dem Erwerb können diese Abschreibungen von der Unternehmensleitung im Allgemeinen weder geändert noch beeinflusst werden. Bei Vorliegen bestimmter Ereignisse oder Umstände kann die Unternehmensleitung zudem in Einzelfällen verpflichtet sein, den Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte herabzusetzen und Wertminderungsaufwendungen zu erfassen. Nach Auffassung der Unternehmensleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider; daher werden sie von der Unternehmensleitung bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch künftig zu den Umsatzerlösen von F5 beitragen wird.

Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten. F5 sind im Zusammenhang mit der Aufgabe von Betriebsstätten sowie sonstigen einmaligen Leasingaktivitäten Aufwendungen entstanden. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 erwirbt Unternehmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit vergleichbaren Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten zusammenhängen. F5 schließt diese Posten bei der Bewertung seiner fortgeführten Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die erwarteten künftigen betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus bieten diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der gegenwärtigen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Das Management ist der Ansicht, dass der Non-GAAP-Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf den gemäß GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Non-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für gemäß GAAP ermittelte finanzielle Leistungskennzahlen heranziehen.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als den besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie in Verbindung mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.

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Über F5

F5 ist ein Unternehmen für Multi-Cloud-Anwendungsdienste und Sicherheit, das sich dafür einsetzt, eine bessere digitale Welt zu schaffen. F5 arbeitet mit den weltweit größten und fortschrittlichsten Organisationen zusammen, um jede App und API überall abzusichern und zu optimieren – lokal, in der Cloud oder am Edge. F5 ermöglicht es Organisationen, ihren Kunden außergewöhnliche, sichere digitale Erlebnisse zu bieten und Bedrohungen stets einen Schritt voraus zu sein. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. (NASDAQ: FFIV)

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinung oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.