PRESSEMITTEILUNG

F5 Networks meldet Anreize gemäß NASDAQ Listing Rule 5635(c)(4)

Veröffentlicht am 01. November 2013

PRESSEKONTAKTE

Nathan Misner
Fr. Direktor für globale Kommunikation
F5 Networks
(206) 272-7494
n.misner@F5.com

Holly Lancaster
WE Kommunikation
(415) 547-7054
hluka@waggeneredstrom.com

SEATTLE--F5Networks, Inc. ("F5") (NASDAQ:FFIV) gab heute bekannt, dass das Unternehmen am 1. November 2013 insgesamt 43.256 Restricted Stock Units ("RSUs") an 19 Mitarbeiter ausgegeben hat, die im Zusammenhang mit der Übernahme von Versafe Ltd. durch F5 zu F5 gekommen sind, einem Anbieter von Anti-Betrugs-, Anti-Phishing- und Anti-Malware-Lösungen im Internet. Diese Übernahme wurde am 17. September 2013 abgeschlossen. Die RSUs wurden als Beschäftigungsanreiz gemäß NASDAQ Listing Rule 5635(c)(4) gewährt. Die RSUs werden zu 25 Prozent am 1. November 2014 unverfallbar, und die restlichen 75 Prozent werden in gleichen vierteljährlichen Raten über die folgenden drei Jahre unverfallbar, vorbehaltlich der weiteren Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zum Unternehmen. Die Zuschüsse unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen der F5 Networks, Inc. Versafe Acquisition Equity Incentive Plan.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) sorgt dafür, dass Apps für die weltweit größten Unternehmen, Dienstanbieter, Regierungen und Verbrauchermarken schneller, intelligenter und sicherer werden. F5 liefert Cloud- und Sicherheitslösungen, die es Unternehmen ermöglichen, die Anwendungsinfrastruktur ihrer Wahl zu nutzen, ohne dabei auf Geschwindigkeit und Kontrolle verzichten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können @f5networks auch auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um weitere Informationen zu F5, seinen Partnern und Technologien zu erhalten.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hierin genannten Produkt- und Firmennamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

# # #

Diese Pressemitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Derartige Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „nimmt an“, „glaubt“, „schätzt“, „sagt voraus“, „potenziell“ oder „fortsetzen“ bzw. der Verneinung dieser Begriffe oder vergleichbarer Begriffe zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Vorhersagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich der in den Unterlagen des Unternehmens bei der SEC genannten, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.