F5 übernimmt Volterra und schafft damit die erste Edge-2.0-Plattform für Unternehmen und Dienstanbieter

Veröffentlicht am 7. Januar 2021
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  • F5 hebt den Umsatzausblick an, bekräftigt die Non-GAAP-Ziele für Betriebsergebnis und Ergebnis je Aktie für Horizon 2 und bestätigt erneut die Zusage, Aktien im Wert von 1 Milliarde US-Dollar zurückzukaufen
  • F5 erwartet für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 ein Umsatzwachstum nach GAAP und Non-GAAP von etwa 10 % bei einem Umsatz nach GAAP und Non-GAAP zwischen 623 und 626 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn je Aktie oberhalb des oberen Endes der bisherigen Prognosespanne von 2,26 bis 2,38 US-Dollar1

SEATTLE & SANTA CLARA, Kalifornien--F5 Networks (NASDAQ: FFIV), der führende Anbieter von Anwendungssicherheit und -bereitstellung, und Volterra, die erste universelle Edge-as-a-Service-Plattform, gaben heute eine endgültige Vereinbarung bekannt, nach der F5 sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien des nicht börsennotierten Unternehmens Volterra für rund 440 Millionen US-Dollar in bar sowie eine aufgeschobene Gegenleistung und übernommene, noch nicht unverfallbare erfolgsabhängige Vergütungen für Gründer und Mitarbeiter in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar erwerben wird. Durch die Integration der Technologieplattform von Volterra schafft F5 eine Edge-Plattform für Unternehmen und Dienstanbieter, bei der Sicherheit und Anwendungen im Mittelpunkt stehen und die unbegrenzt skalierbar ist.

Im Zusammenhang mit der Transaktion hob F5 seine Umsatzprognose für Horizon 2 (Geschäftsjahre 2021 und 2022) sowie seine langfristige Umsatzprognose an und bekräftigte seine operativen Ziele für Horizon 2, darunter die Zusage, beim Non-GAAP-Ergebnis je Aktie ein zweistelliges Wachstum zu erzielen. Das Unternehmen bekräftigte außerdem seine Zusage, in den kommenden zwei Jahren Kapital in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar zurückzuführen, einschließlich der Einleitung eines beschleunigten Aktienrückkaufs im Umfang von 500 Millionen US-Dollar im Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus veröffentlichte F5 eine Vorschau auf seine Finanzergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021. Demnach erwartet das Unternehmen einen GAAP- und Non-GAAP-Umsatz zwischen 623 und 626 Millionen US-Dollar, was unter anderem auf ein Wachstum der Softwareumsätze von rund 68 % nach GAAP beziehungsweise 70 % nach Non-GAAP zurückzuführen ist.

„Die derzeitigen Edge-Lösungen reichen für die Anforderungen heutiger Unternehmenskunden schlichtweg nicht aus. Es ist an der Zeit, sich von geschlossenen Edge-Systemen zu lösen, die den Aufwand für die Entwicklung, den Betrieb und die Absicherung von Anwendungen nur weiter erhöhen“, so François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Mit Volterra treiben wir unsere Vision von adaptiven Anwendungen mit einer Edge-2.0-Plattform voran, die den komplexen Multi-Cloud-Herausforderungen gerecht wird, mit denen Unternehmenskunden konfrontiert sind. Unsere Plattform wird eine SaaS-Lösung ermöglichen, die die größten Probleme unserer Kunden löst. Der Erfolg der Softwaretransformation von F5 versetzt uns in die Lage, das Potenzial von Edge 2.0 auszuschöpfen und unsere Wettbewerbsposition neu zu definieren.“

„Ich freue mich darauf, eng mit François und dem F5-Team zusammenzuarbeiten, um die Weiterentwicklung des Edge voranzutreiben und all unseren Kunden anpassungsfähigere, dynamischere Anwendungserlebnisse zu bieten“, sagte Ankur Singla, Gründer und CEO von Volterra. „Mit unserer Plattform werden wir die führende Position von F5 im Bereich Anwendungssicherheit auf den Edge ausweiten und damit unsere gemeinsame Reichweite im am schnellsten wachsenden Segment des für 2023 auf 28 Milliarden US-Dollar geschätzten adressierbaren Gesamtmarkts von F5 vergrößern.“

Volterra ermöglicht eine neue offene Edge-2.0-Plattform, die F5s führende Position bei der Sicherheit und Bereitstellung von Unternehmensanwendungen stärken und zugleich die Herausforderungen von Edge-Lösungen der ersten Generation bewältigen wird. Die Edge-2.0-Plattform von F5 wird folgende Merkmale aufweisen:

  • Security First: Bietet branchenführende Sicherheit statt Standardsicherheit, die einem CDN oder einer Cloud hinzugefügt wird.
  • Anwendungsorientiert: Bereitstellung einer universellen Anwendungsauslieferung nach dem Prinzip „Einmal entwickeln, weltweit bereitstellen“. Dieser softwaredefinierte Edge-Ansatz auf Basis branchenüblicher Container und APIs beseitigt die Komplexität von Multi-Cloud-Umgebungen.
  • Unbegrenzt skalierbar: Edge 2.0 befreit Apps aus dem „CDN-Gefängnis“ geschlossener Edge-Plattformen und ermöglicht die Ausführung aller Dienste auf jedem beliebigen Server sowie über alle Clouds und Rechenzentren hinweg.

Die Verwaltungsräte von F5 und Volterra haben der Transaktion zugestimmt, die noch der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden sowie weiteren üblichen Abschlussbedingungen unterliegt. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Quartal des Kalenderjahres 2021 erwartet.

Nach Abschluss der Transaktion werden Ankur Singla und das Führungsteam von Volterra wichtige Managementpositionen bei F5 übernehmen. Volterra wird seinen Sitz weiterhin am derzeitigen Hauptsitz in Santa Clara haben.

Aktualisierung des Geschäftsausblicks von F5

Durch die Übernahme von Volterra erwartet F5 ein schnelleres Wachstum seines Gesamtumsatzes. Daher hebt F5 seine Prognose für die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) des Gesamtumsatzes in Horizont 2 (Geschäftsjahre 2021 und 2022) von 6 % bis 7 % auf 7 % bis 8 % und sein langfristiges Umsatzziel von 8 % bis 9 % auf einen zweistelligen Wert an. F5 hält an seiner Verpflichtung fest, durch die „Rule of 40“ einen operativen Hebel zu erzielen, sowie an seinem Ziel, in Horizont 2 ein zweistelliges Wachstum des Non-GAAP-Ergebnisses je Aktie zu erreichen.

Darüber hinaus bekräftigt F5 seine Zusage, in den nächsten zwei Jahren Aktien im Wert von 1 Milliarde US-Dollar zurückzukaufen, darunter einen beschleunigten Aktienrückkauf im Umfang von 500 Millionen US-Dollar im Geschäftsjahr 2021.

Vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021

F5 veröffentlichte außerdem eine Vorschau auf seine Finanzergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen rechnet das Unternehmen für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal mit den folgenden Ergebnissen.

  • Umsatz nach GAAP und Nicht-GAAP zwischen 623 und 626 Millionen US-Dollar, was einem Wachstum von etwa 10 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht2
  • Wachstum der Softwareumsätze nach GAAP bzw. Non-GAAP um etwa 68 % bzw. 70 %3
  • Umsatzwachstum im Bereich Systeme von etwa 5 %
  • Wachstum des Produktumsatzes nach GAAP und Non-GAAP um etwa 22 % bis 23 %2
  • Umsatzwachstum im Bereich Global Services leicht über dem Vorjahresniveau
  • Non-GAAP-Ergebnis je Aktie über dem oberen Ende der bisherigen Prognosespanne von 2,26 bis 2,38 US-Dollar1

„Wir sind auf dem besten Weg, unser bestes Quartalsergebnis seit Beginn unserer Transformation zu erzielen. Dabei wird das Umsatzwachstum von rund 10 % durch die anhaltend starke Nachfrage nach Software sowie die Widerstandsfähigkeit unseres Systemgeschäfts getragen“, fügte Locoh-Donou hinzu.

Details zur Live-Telefonkonferenz und zum Webcast von F5

F5 veranstaltet heute, am 7. Januar 2021, ab 17:15 Uhr ET bzw. 14:15 Uhr PT einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um die Transaktion und die vorläufigen Ergebnisse des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 mit Investoren und Analysten zu erörtern. Der Link zum Live-Webcast ist im Bereich Investor Relations auf f5.com verfügbar. Die reine Audioversion der Live-Telefonkonferenz ist für Anrufer aus den USA und Kanada unter (833) 714-0927 und für Teilnehmer aus anderen Ländern unter +1 (778) 560-2886 erreichbar. Bitte verwenden Sie die Meeting-ID 8879455.

Der Webcast und die Telefonkonferenz werden aufgezeichnet. Aufzeichnungen werden wie folgt verfügbar sein:

Aufzeichnung per Webcast: Abruf über den Investor-Relations-Bereich der F5-Website.

Aufzeichnung per Telefon: (800) 585-8367 (USA und Kanada) oder +1 (416) 621-4642 (außerhalb der USA und Kanadas), verfügbar vom 7. Januar 2021 bis zum 8. Januar 2021. Verwenden Sie die Meeting-ID: 8879455.

Transaktionsberater

Foros fungierte als Finanzberater von F5. Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP war als Rechtsberater für F5 tätig, während Goodwin Procter LLP Volterra rechtlich beriet.

Fußnoten

1 F5 arbeitet derzeit am Rechnungsabschluss für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal, weshalb eine Schätzung des Ergebnisses je Aktie nach GAAP noch nicht vorliegt. Das Unternehmen geht davon aus, das Ergebnis je Aktie nach GAAP für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal mit der Bekanntgabe seiner endgültigen Ergebnisse vorzulegen, die voraussichtlich am 26. Januar 2021 erfolgen wird.

2 F5 führt derzeit den Rechnungsabschluss für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal durch. Daher ist eine Überleitung der Umsatzerlöse von GAAP auf Non-GAAP noch nicht verfügbar. Diese Überleitung wird voraussichtlich zusammen mit der für den 26. Januar 2021 erwarteten Bekanntgabe der endgültigen Unternehmensergebnisse bereitgestellt.

3 Nach der Übernahme von Shape Security weist F5 in den vier auf die Übernahme folgenden Quartalen sowohl Umsatzerlöse nach GAAP als auch Nicht-GAAP-Umsatzerlöse aus, um transparent darzustellen, was nach Ansicht des F5-Managements die laufenden Geschäftsergebnisse widerspiegelt. Die Nicht-GAAP-Umsatzerlöse schließen die Auswirkungen der im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommenen Wertberichtigung auf die übernommenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von Shape aus.

Zusätzliche Informationen

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) ist ein Unternehmen für die Sicherheit und Bereitstellung von Anwendungen in Multi-Cloud-Umgebungen. Wir ermöglichen unseren Kunden – darunter die weltweit größten Unternehmen, Finanzinstitute, Dienstanbieter und Behörden –, außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können uns auch unter @F5 auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hier genannten Produkt- und Unternehmensnamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

Über Volterra

Volterra mit Sitz in Santa Clara, Kalifornien, bietet eine Plattform für verteilte Cloud-Dienste, mit der Anwendungen in Multi-Cloud- und Edge-Umgebungen bereitgestellt, vernetzt und abgesichert werden können. Von kleinen Unternehmen über Fortune-100-Konzerne bis hin zu globalen Telekommunikationsanbietern nutzen Kunden Volterra, um verteilte Anwendungen mithilfe einheitlicher Cloud-Dienste sowie durchgängiger Transparenz und Kontrolle bereitzustellen und zu betreiben. DevOps-Teams können große Anwendungs- und Infrastrukturumgebungen mit weniger Komplexität verwalten. NetOps-Teams können die Vernetzung und Sicherheit zwischen Anwendungen über mehrere Clouds hinweg vereinfachen.

Zukunftsgerichtete Aussagen von F5

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zum Abschluss und Zeitpunkt der Übernahme von Volterra, zur anhaltenden Stärke und Dynamik der Geschäftstätigkeit von F5 und Volterra, zur bisherigen und künftigen finanziellen Entwicklung einschließlich Umsatz- und operativer Ziele, zum sequenziellen Wachstum, zu vorläufigen und prognostizierten Umsatzangaben einschließlich Bandbreiten für Umsatz, Gewinn und Gewinn je Aktie, zu Aktienrückkäufen und entsprechenden Programmen, zur Nachfrage nach Netzwerklösungen und Diensten für die Anwendungsbereitstellung, Sicherheits-, SaaS-, Edge-Service- und Softwareprodukten, zu Erwartungen hinsichtlich künftiger Dienstleistungen und Produkte, künftiger Kunden und Märkte sowie des Nutzens von Produkten und zu weiteren Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und zukunftsgerichtet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, sofern sie nicht vollständig eintreten oder sich als unzutreffend erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder die Branchenergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit genannten künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote von Volterra und F5 durch die Kunden; mögliche Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit von F5 und eine Ablenkung der Geschäftsleitung im Zuge der Integration des Geschäfts, des Teams und der Technologie von Volterra durch F5; die Fähigkeit von F5, die Produkte von Volterra erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, die Produkt- und Dienstleistungsangebote von Volterra zu verkaufen; der Abschluss der Prüfung und Abschlussprüfung der Finanzergebnisse, Finanzlage und Cashflows von F5 für das erste Quartal, einschließlich der Fertigstellung der zugehörigen Finanzinformationen und Prognosen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen der Übernahme von Volterra und mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Ankündigung oder dem Abschluss der Übernahme ergeben; Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitplans der Volterra-Transaktion, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen; unsichere weltwirtschaftliche Bedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; die weltwirtschaftliche Lage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die allgemeinen Ausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärs- und anderen Angelegenheiten sowie behördliche Untersuchungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm umzusetzen, einschließlich des Zeitpunkts etwaiger Rückkäufe; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten ausführlicher beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Form 10-K und Form 10-Q, aktuellen Berichte auf Form 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten zusammen mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf Form 10-Q und Form 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Überleitung von GAAP zu Non-GAAP

Das Management von F5 bewertet die Geschäftstätigkeit und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener operativer Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, wie Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeinen Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Section 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile bereinigt, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.

Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:

Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse. In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt Umsatzerlöse im Zusammenhang mit akquisitionsbedingten Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse genauer abbildet.

Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitenden im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung ein wichtiger Bestandteil der Vergütung der Mitarbeitenden und Führungskräfte von F5 ist, hält es die Unternehmensleitung für sinnvoll, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen auszuklammern, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.

Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben und können nach dem Erwerb im Allgemeinen nicht mehr von der Unternehmensleitung geändert oder beeinflusst werden. Nach Auffassung der Unternehmensleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung des laufenden Geschäftsbetriebs des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei operativen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den Umsatzerlösen von F5 in künftigen Zeiträumen beitragen wird.

Kosten für die Aufgabe von Betriebsstätten. Im Geschäftsjahr 2019 verlegte F5 seinen Hauptsitz in Seattle, Washington, und erfasste Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe dieser Betriebsstätte sowie mit anderen einmaligen Leasingaktivitäten. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Akquisitionsbedingte Aufwendungen, netto. F5 tätigt Unternehmensübernahmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion spezifisch. F5 schließt akquisitionsbedingte Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit vergleichbaren Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbedingte Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition entstehen.

Wertminderungsaufwendungen. Im Geschäftsjahr 2019 erfasste F5 Wertminderungen auf aktivierte Softwareentwicklungskosten, die auf Strategieänderungen bei bestimmten Produktentwicklungsinitiativen zurückzuführen waren. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden diese Aufwendungen nicht berücksichtigt, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.

Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen nach GAAP erstellten Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten zusammenhängen. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner laufenden Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die künftig zu erwartenden betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus bieten diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der aktuellen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Das Management ist der Ansicht, dass das Non-GAAP-Ergebnis je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf das gemäß GAAP berechnete Ergebnis und Ergebnis je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts die Non-GAAP-Kennzahlen für das Ergebnis und das Ergebnis je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu den Finanzkennzahlen gemäß GAAP und nicht als deren Ersatz berücksichtigen.

F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als den besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie zusammen mit einer Überleitung auf GAAP zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.

F5 arbeitet derzeit am Rechnungsabschluss für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal. Daher liegen derzeit weder eine Schätzung des Ergebnisses nach GAAP noch eine Überleitung der Umsatzerlöse, des Nettogewinns und des Ergebnisses je Aktie von GAAP- auf Non-GAAP-Basis vor. Das Unternehmen geht davon aus, diese Überleitung für das am 31. Dezember 2020 beendete Quartal zusammen mit der Bekanntgabe seiner endgültigen Ergebnisse vorzulegen, die voraussichtlich am 26. Januar 2021 erfolgen wird.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hierin genannten Produkt- und Unternehmensnamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

QUELLE: F5 Networks

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinung oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.