Zugriffskontrollliste (ACL)
ACL (Access Control List) bezeichnet in erster Linie zwei technische Konzepte.
Die erste ist eine Dateisystem-ACL, die die Berechtigungen von Benutzern oder Gruppen für den Zugriff auf Dateien, Verzeichnisse oder Systemressourcen festlegt. Betriebssysteme greifen in der Regel auf diese ACLs zurück, die von Dateieigentümern oder Systemadministratoren konfiguriert werden, um zu bestimmen, ob Vorgänge wie Lesen, Schreiben oder Ausführen für einen bestimmten Benutzer oder eine bestimmte Gruppe zulässig sind.
Die zweite ist eine Netzwerk-ACL, die üblicherweise auf Geräten wie Routern und Firewalls konfiguriert wird und Regeln zum Zulassen oder Verweigern von Netzwerkpaketflüssen definiert. Netzwerk-ACLs prüfen Pakete anhand verschiedener Parameter, darunter Quell-IP-Adresse, Ziel-IP-Adresse, Quellportnummer und Zielportnummer. Diese Prüfung erfolgt sequenziell, beginnend mit der ersten Regel des Regelsatzes. Die erste zutreffende Regel bestimmt, welche Aktion (Zulassen oder Verweigern) auf das Paket angewendet wird. Nach der ersten Übereinstimmung werden alle nachfolgenden Regeln ignoriert. Wenn ein Paket keiner expliziten ACL-Regel entspricht, wird standardmäßig die Aktion „implizites Verweigern“ angewendet und das Paket abgewiesen.
Darüber hinaus können Geräte wie F5 BIG-IP erweiterte, sitzungsbezogene ACLs implementieren, die dynamisch auf den Schichten 4 bis 7 angewendet werden (z. B. HTTP-Kontrollen auf Anwendungsebene). Diese erweiterten ACL-Funktionen ermöglichen fein abgestufte Zugriffsrichtlinien. So kann beispielsweise internen Unternehmensbenutzern uneingeschränkter Zugriff auf interne Geschäftsanwendungen gewährt werden, während der Zugriff für Gäste oder externe Benutzer auf öffentlich zugängliche Webressourcen beschränkt werden kann.

