F5 meldet im dritten Geschäftsquartal ein Umsatzwachstum von 4 %, darunter ein Wachstum der Softwareumsätze um 38 %
Veröffentlicht am 25. Juli 2022
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SEATTLE – F5, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute die Finanzergebnisse für das am 30. Juni 2022 beendete dritte Quartal seines Geschäftsjahres bekannt.
„Kunden verlassen sich auf F5, wenn es darum geht, außergewöhnliche digitale Erlebnisse sicher bereitzustellen, die ihr Geschäft voranbringen und ihre Marken stärken“, sagte François Locoh-Donou, President und CEO von F5. „Die Nachfrage nach Sicherheitslösungen in allen Kundensegmenten kurbelte den Umsatz in unserem dritten Quartal an und führte trotz der anhaltenden Halbleiterknappheit zu einem Wachstum des Gesamtumsatzes von 4 %.“
Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Quartals
Der Umsatz im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2022 stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4 % von 652 Mio. US-Dollar im Geschäftsjahr 2021 auf 674 Mio. US-Dollar. Der Produktumsatz wuchs gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5 %, wobei der Softwareumsatz um 38 % zulegte. Der Umsatz mit Systemen ging aufgrund der anhaltenden Halbleiterknappheit gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 18 % zurück. Der Umsatz mit globalen Dienstleistungen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2 %.
Der GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2022 auf 83 Millionen US-Dollar bzw. 1,37 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit einem GAAP-Nettogewinn von 90 Millionen US-Dollar bzw. 1,46 US-Dollar je verwässerter Aktie im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021.
Der Non-GAAP-Nettogewinn belief sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2022 auf 155 Millionen US-Dollar bzw. 2,57 US-Dollar je verwässerter Aktie, verglichen mit 169 Millionen US-Dollar bzw. 2,76 US-Dollar je verwässerter Aktie im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2021.
Eine Überleitung des Nettogewinns von GAAP auf Non-GAAP ist in den beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten. Weitere Informationen zu Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten.
Geschäftsausblick
„Wir verzeichneten in unserem dritten Quartal eine starke Nachfrage und verfügen für das vierte Quartal über eine gut gefüllte Pipeline. Gleichzeitig sind wir uns des insgesamt zurückhaltenderen Umfelds bewusst, in dem wir tätig sind“, sagte Locoh-Donou. „Durch unsere intensiven Bemühungen zur Transformation des Unternehmens in den vergangenen fünf Jahren haben wir F5 stärker und widerstandsfähiger gemacht. Dies zeigt sich daran, dass im Quartal 72 Prozent unseres Umsatzes aus wiederkehrenden Quellen stammten. Daher sind wir noch zuversichtlicher, ein nachhaltiges Umsatz- und Ergebniswachstum erzielen zu können.“
Für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2022 erwartet F5 einen Umsatz zwischen 680 und 700 Millionen US-Dollar sowie einen Non-GAAP-Gewinn zwischen 2,45 und 2,57 US-Dollar je verwässerter Aktie.
Alle im Geschäftsausblick des Unternehmens enthaltenen zukunftsgerichteten Nicht-GAAP-Kennzahlen schließen Schätzungen für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, wesentliche Auswirkungen von Steuergesetzen und der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften (einschließlich der Auswirkungen von Einkommensteuerreformen), einmalige Einkommensteueranpassungen, Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche sowie die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Nicht-GAAP-Bereinigungen aus. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen künftiger Übernahmen oder Veräußerungen, übernahmebedingte Aufwendungen und Wertminderungen, Restrukturierungsaufwendungen, Kosten für die Aufgabe von Standorten sowie sonstige einmalige Aufwendungen, die im betreffenden Zeitraum anfallen können. Aufgrund der insgesamt hohen Schwankungsbreite und geringen Vorhersehbarkeit der meisten der vorstehend ausgeschlossenen Posten ist F5 nicht in der Lage, ohne unverhältnismäßigen Aufwand eine zukunftsgerichtete Überleitung der Nicht-GAAP-Ergebnisprognosen auf die entsprechenden Kennzahlen nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. GAAP) vorzulegen. Wesentliche Änderungen bei einem dieser Posten könnten erhebliche Auswirkungen auf unsere Prognose und unsere künftigen GAAP-Ergebnisse haben. Bestimmte ausgeschlossene Posten, wie die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, fallen in der Regel in jedem Quartal an; ihre Höhe schwankte jedoch in der Vergangenheit und kann auch künftig von Quartal zu Quartal erheblich variieren.
1 Milliarde US-Dollar für Aktienrückkäufe genehmigt
F5 gab heute außerdem bekannt, dass der Verwaltungsrat zusätzliche 1 Milliarde US-Dollar für das Aktienrückkaufprogramm des Unternehmens genehmigt hat. Diese neue Genehmigung gilt zusätzlich zu den noch verbleibenden 272 Millionen US-Dollar des bestehenden Programms.
Live-Webcast und Telefonkonferenz
F5 veranstaltet heute, am 25. Juli 2022, um 16:30 Uhr ET einen Live-Webcast und eine Telefonkonferenz, um seine Finanzergebnisse und den Ausblick zu erörtern. Der Live-Webcast ist im Bereich Investor Relations auf F5.com abrufbar. Um sich in den USA und Kanada telefonisch an der Live-Konferenz zu beteiligen, wählen Sie +1 (888) 396-8049. Außerhalb der USA und Kanadas wählen Sie +1 (416) 764-8646. Bitte wählen Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz ein. Die Aufzeichnung des Webcasts wird im Bereich Investor Relations auf der Website von F5 archiviert.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu gehören unter anderem Aussagen über die anhaltende Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, die künftige finanzielle Entwicklung einschließlich Umsatz, Umsatzwachstum und Gewinnwachstum, die Nachfrage nach Diensten für Anwendungssicherheit und Anwendungsbereitstellung sowie nach Softwareprodukten, Erwartungen hinsichtlich der künftigen Verfügbarkeit von Lieferungen, der künftigen Kundennachfrage, der Märkte und der Vorteile von Produkten. Auch andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten sowie Annahmen und anderen Faktoren verbunden, die, falls sie nicht vollständig eintreten oder sich als unzutreffend erweisen, dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Akzeptanz der Angebote durch die Kunden; mögliche Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von F5 und eine Ablenkung der Geschäftsleitung im Zuge der Integration übernommener Unternehmen, Teams und Technologien durch F5; die Fähigkeit von F5, die Produkte übernommener Unternehmen erfolgreich in die Technologien von F5 zu integrieren; die Fähigkeit der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebspartner von F5, die Produkt- und Dienstleistungsangebote übernommener Unternehmen zu verkaufen; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen von F5 oder seinen Wettbewerbern; Wettbewerbsfaktoren, darunter insbesondere Preisdruck, Branchenkonsolidierung, der Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 sowie neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; höhere Verkaufsrabatte; die geschäftlichen Auswirkungen der Übernahmen sowie mögliche nachteilige Reaktionen oder Veränderungen der Geschäfts- oder Mitarbeiterbeziehungen, einschließlich solcher, die sich aus der Bekanntgabe des Abschlusses von Übernahmen ergeben; unsichere weltwirtschaftliche Bedingungen, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen sowie zu Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden führen können; anhaltende Störungen der globalen Lieferkette, die dazu führen, dass für die Produkte von F5 benötigte Teile nicht oder nur zu erheblich höheren Preisen beschafft werden können, wodurch unsere Umsätze und/oder Margen beeinträchtigt werden; die weltwirtschaftliche Lage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; die allgemeinen Ausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, geistigem Eigentum, Aktionärsangelegenheiten und anderen Sachverhalten sowie behördliche Untersuchungen; mögliche Sicherheitslücken in den Netzwerken, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens; Cyberangriffe auf seine Netzwerke, Produkte oder Dienstleistungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifizierte Mitarbeiter für Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Vertriebszyklus von F5; die Fähigkeit von F5, sein Aktienrückkaufprogramm einschließlich der zeitlichen Planung etwaiger Rückkäufe umzusetzen; die künftigen Kurse der Stammaktien von F5; sowie weitere Risiken und Unsicherheiten, die ausführlicher in unseren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr zur Verfügung gestellten Dokumenten beschrieben werden, darunter unsere jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q, unsere aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K sowie andere Dokumente, die wir gegebenenfalls von Zeit zu Zeit einreichen oder zur Verfügung stellen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Finanzinformationen sollten zusammen mit den Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jeweils gegebenenfalls geänderten jüngsten Berichten von F5 auf den Formblättern 10-Q und 10-K enthalten sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den zum Datum dieser Mitteilung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.
Überleitung von GAAP zu Non-GAAP
Das Management von F5 bewertet die Geschäftsentwicklung und trifft operative Entscheidungen anhand verschiedener betrieblicher Kennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Umsatzerlösen aus Produkten und Dienstleistungen sowie auf bestimmten damit verbundenen Kosten, darunter Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Eine dieser Kennzahlen ist der GAAP-Nettogewinn unter Ausschluss – soweit zutreffend – aktienbasierter Vergütungen, der Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte, der akquisitionsbezogenen Aufwendungen nach Steuern, der Restrukturierungsaufwendungen, der Kosten für die Aufgabe von Standorten, wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmter einmaliger Steueraufwendungen und -vorteile. Dabei handelt es sich um eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Regulation G des Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung. Diese Kennzahl des Nicht-GAAP-Nettogewinns wird um den Betrag zusätzlicher Steuern oder Steuervorteile angepasst, den das Unternehmen erfassen würde, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld Nicht-GAAP-Ergebnisse anstelle von GAAP-Ergebnissen zugrunde legen würde.
Die Non-GAAP-Anpassungen und die Gründe von F5 für deren Ausschluss aus den Non-GAAP-Finanzkennzahlen werden nachfolgend erläutert:
Akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse.In seinem nach GAAP erstellten Abschluss erfasst F5 akquisitionsbedingte Wertberichtigungen auf übernommene abgegrenzte Umsatzerlöse auf den beizulegenden Zeitwert, was über die Vertragslaufzeit zu niedrigeren ausgewiesenen Umsatzerlösen führt. F5 berücksichtigt die mit diesen akquisitionsbedingten Wertberichtigungen verbundenen Umsatzerlöse in seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, da die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass dies die aus unseren strategischen Akquisitionen resultierenden Umsatzerlöse genauer abbildet.
Aktienbasierte Vergütung. Die aktienbasierte Vergütung umfasst Aufwendungen für Aktienoptionen, gesperrte Aktien und Aktienkäufe von Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufplans des Unternehmens. Obwohl die aktienbasierte Vergütung einen wichtigen Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte von F5 darstellt, ist die Unternehmensleitung der Ansicht, dass es sinnvoll ist, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen auszuklammern, um die langfristige Entwicklung des Kerngeschäfts des Unternehmens besser beurteilen und die Ergebnisse des Unternehmens leichter mit denen vergleichbarer Unternehmen vergleichen zu können.
Abschreibung und Wertminderung erworbener immaterieller Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben; diese kann nach dem Erwerb im Allgemeinen nicht mehr durch die Geschäftsleitung geändert oder beeinflusst werden. Bei Vorliegen bestimmter Ereignisse oder Umstände kann die Geschäftsleitung zudem in Einzelfällen verpflichtet sein, den Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte herabzusetzen und Wertminderungsaufwendungen zu erfassen. Nach Auffassung der Geschäftsleitung spiegeln diese Aufwendungen die Leistung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht angemessen wider und werden daher bei betrieblichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Umsatzerlösen von F5 beigetragen hat und auch zu den künftigen Umsatzerlösen von F5 beitragen wird.
Kosten für die Aufgabe von Standorten.F5 sind im Zusammenhang mit der Aufgabe von Standorten sowie sonstigen einmaligen Leasingaktivitäten Aufwendungen entstanden. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden sie herausgerechnet, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.
Akquisitionsbezogene Aufwendungen, netto. F5 tätigt Unternehmensübernahmen nicht in einem vorhersehbaren Turnus, und die Bedingungen und der Umfang jeder Transaktion können erheblich variieren und sind für jede Transaktion einzigartig. F5 schließt akquisitionsbezogene Aufwendungen aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, um einen aussagekräftigen Vergleich der Betriebsergebnisse des Unternehmens mit früheren Perioden und mit vergleichbaren Unternehmen zu ermöglichen. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen Planungs-, Durchführungs- und Integrationskosten, die unmittelbar infolge einer Akquisition anfallen.
Wertminderungsaufwendungen.Im Geschäftsjahr 2021 erfasste F5 Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit der dauerhaften Aufgabe bestimmter Etagen am Hauptsitz in Seattle. Diese Aufwendungen sind nicht repräsentativ für die laufenden Geschäftskosten und werden voraussichtlich nicht erneut anfallen. Daher werden diese Aufwendungen nicht berücksichtigt, um Anlegern eine besser vergleichbare Kennzahl für die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen Kosten zu bieten.
Restrukturierungsaufwendungen. F5 sind Restrukturierungsaufwendungen entstanden, die in seinen GAAP-Abschlüssen enthalten sind und hauptsächlich mit Personalabbau sowie Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverpflichtungen für Betriebsstätten zusammenhängen. F5 schließt diese Posten bei der Beurteilung seiner laufenden Geschäftsentwicklung aus seinen Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen aus, da sie je nach Umfang der Restrukturierungsmaßnahme erheblich variieren und nicht die erwarteten künftigen betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. Darüber hinaus liefern diese Aufwendungen nicht zwangsläufig aussagekräftige Einblicke in die Grundlagen der gegenwärtigen oder früheren Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Das Management ist der Ansicht, dass der Non-GAAP-Nettogewinn je Aktie dem Management und den Anlegern nützliche ergänzende Informationen über die Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens liefert und Vergleiche mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese Non-GAAP-Kennzahl für die Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts als nützlich erachtet, ist ihre Aussagekraft für das Management begrenzt, da die aus solchen Kennzahlen ausgeschlossenen Posten wesentliche Auswirkungen auf den gemäß GAAP berechneten Gewinn und Gewinn je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 zur Berücksichtigung dieser Einschränkungen bei der Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine Non-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie in Verbindung mit den entsprechenden GAAP-Kennzahlen verwenden. Anleger sollten diese Non-GAAP-Kennzahlen zusätzlich zu und nicht als Ersatz für Finanzkennzahlen gemäß GAAP berücksichtigen.
F5 ist der Ansicht, dass die Darstellung seiner Nicht-GAAP-Kennzahlen für den Gewinn und den Gewinn je Aktie Anlegern ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und auch vom Management bei seiner eigenen Bewertung der Unternehmensleistung herangezogen wird. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als aussagekräftigsten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse umfassender sind, stellt das Unternehmen den Anlegern diese ergänzenden Kennzahlen zur Verfügung, da sie zusammen mit einer Überleitung auf GAAP-Basis zusätzliche Einblicke in die operative Leistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens ermöglichen können.
Eine Überleitung dieser Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen auf die am ehesten vergleichbaren GAAP-Finanzkennzahlen finden Sie im Abschnitt „Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen“ unserer beigefügten verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Über F5
F5 (NASDAQ: FFIV) ist ein Unternehmen für die Sicherheit und Bereitstellung von Anwendungen in Multi-Cloud-Umgebungen. Wir ermöglichen unseren Kunden – darunter die weltweit größten Unternehmen, Finanzinstitute, Dienstanbieter und Behörden –, außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können uns auch unter @F5 auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um mehr über F5, seine Partner und Technologien zu erfahren.
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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu künftigen Ereignissen oder zur künftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Solche Aussagen sind an Begriffen wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „fortsetzen“ beziehungsweise an deren Verneinungen oder vergleichbaren Begriffen zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Prognosen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens genannten Faktoren, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.