PRESSEMITTEILUNG

F5 Networks gibt Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2017 bekannt

Veröffentlicht am 25. Oktober 2017

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SEATTLE – F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute einen Umsatz von 538,0 Millionen US-Dollar für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2017 bekannt, was einem Anstieg von 2,4 % gegenüber 525,3 Millionen US-Dollar im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016 entspricht. Das Wachstum im Vergleich zum vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016 war auf Dienstleistungen und softwarebasierte Lösungen zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der Umsatz auf 2,1 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg von 4,8 % gegenüber den 2,0 Milliarden US-Dollar des Vorjahres.

Der GAAP-Nettogewinn für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2017 betrug 135,7 Millionen US-Dollar oder 2,14 US-Dollar pro verwässerter Aktie, verglichen mit 108,9 Millionen US-Dollar oder 1,64 US-Dollar pro verwässerter Aktie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016. Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen aktienbasierter Vergütungen, der Amortisierung erworbener immaterieller Vermögenswerte, Restrukturierungskosten, Prozesskosten und eines einmaligen Steuervorteils betrug der nicht GAAP-konforme Nettogewinn im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2017 154,9 Millionen US-Dollar oder 2,44 US-Dollar pro verwässerter Aktie, verglichen mit 139,9 Millionen US-Dollar oder 2,11 US-Dollar pro verwässerter Aktie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016.

Der GAAP-Nettogewinn für das Geschäftsjahr 2017 betrug 420,8 Millionen US-Dollar oder 6,50 US-Dollar pro verwässerter Aktie, verglichen mit 365,9 Millionen US-Dollar oder 5,38 US-Dollar pro verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2016. Der nicht GAAP-konforme Nettogewinn für das Geschäftsjahr 2017 betrug 542,9 Millionen US-Dollar oder 8,38 US-Dollar pro verwässerter Aktie, verglichen mit 496,2 Millionen US-Dollar oder 7,30 US-Dollar pro verwässerter Aktie im Geschäftsjahr 2016.

Eine Überleitung des Nettogewinns, des Gewinns je Aktie und anderer Kennzahlen auf GAAP-Basis zu Nicht-GAAP-Basis ist in der beigefügten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

„Wir haben das Geschäftsjahr 2017 solide abgeschlossen und im vierten Quartal sowie im Gesamtjahr Rekordumsätze und -gewinne erzielt“, sagte François Locoh-Donou, Präsident und CEO von F5. „Wir freuen uns über die wichtige Rolle, die wir dabei spielen, Kunden dabei zu helfen, die Komplexität der Anwendungsbereitstellung in On-Premise- und Multi-Cloud-Umgebungen zu bewältigen.

„Wir konnten im vierten Quartal weiterhin ein starkes Kundeninteresse an unseren Virtual Edition- und Anwendungssicherheitsangeboten beobachten, insbesondere bei der Bereitstellung in öffentlichen Clouds. Wir erwarten, dass die zunehmende Akzeptanz unserer softwarebasierten, fortschrittlichen Anwendungsdienste ein wesentlicher Treiber des Produktumsatzes im Geschäftsjahr 2018 und darüber hinaus sein wird.“

Für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018, das am 31. Dezember 2017 endet, hat sich das Unternehmen ein Umsatzziel von 515 bis 525 Millionen US-Dollar gesetzt, mit einem GAAP-Gewinnziel von 1,47 bis 1,50 US-Dollar pro verwässerter Aktie und einem Non-GAAP-Gewinnziel von 2,02 bis 2,05 US-Dollar pro verwässerter Aktie.

 

Eine Abstimmung der erwarteten GAAP- und Nicht-GAAP-Gewinne des Unternehmens finden Sie in der folgenden Tabelle:

Drei Monate bis zum 31. Dezember 2017
Abstimmung der erwarteten nicht-GAAP-Ergebnisse des vierten Quartals Niedrig Hoch
 
Nettoeinkommen 92,7 $ 94,5 USD
Aufwand für aktienbasierte Vergütungen 43,5 € 43,5 €
Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte 2,8 € 2,8 €
Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit den oben genannten Posten (11,6) $ (11,6) $
Nicht-GAAP-Nettogewinn ohne aktienbasierte Vergütungsaufwendungen und Amortisierung erworbener immaterieller Vermögenswerte 127,4 $ 129,2 USD
 
Nettogewinn je Aktie (verwässert) 1,47 € 1,50 USD
Nicht-GAAP-Nettogewinn je Aktie - verwässert 2,02 $ 2,05 $

 

Aktienrückkaufprogramm

Das Unternehmen gab heute außerdem bekannt, dass sein Vorstand eine zusätzliche Milliarde Dollar für das Stammaktienrückkaufprogramm des Unternehmens genehmigt habe. Diese neue Genehmigung kommt zu den derzeit ungenutzten 173,7 Millionen US-Dollar des bestehenden Programms hinzu, die erstmals im Oktober 2010 genehmigt wurden.

Akquisitionen für das Aktienrückkaufprogramm werden von Zeit zu Zeit im Rahmen privater Transaktionen oder Käufe am freien Markt erfolgen, soweit dies durch Wertpapiergesetze und andere rechtliche Anforderungen gestattet ist. Der Zeitpunkt und die Menge etwaiger Käufe hängen von den Marktbedingungen und anderen Faktoren ab, insbesondere vom Preis, den gesetzlichen Anforderungen und der Kapitalverfügbarkeit. Für das Programm ist kein Mindesterwerb von Aktien erforderlich und es kann jederzeit geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, darunter unter anderem Aussagen zur anhaltenden Stärke und Dynamik des Geschäfts von F5, zur künftigen finanziellen Entwicklung, zum sequentiellen Wachstum, zu prognostizierten Umsätzen einschließlich Umsatz- und Gewinnzielen, zu Erträgen, Gewinnen je Aktie, Aktienanzahl und Aktienkursannahmen, zur Nachfrage nach Application Delivery Networking, Application Delivery Services, Sicherheit, Virtualisierung und Diameter-Produkten, zu Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Dienste und Produkte, zu Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kunden, Märkte und Produktvorteilen sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und zukunftsbezogene Aussagen sind. Diese zukunftsorientierten Aussagen unterliegen den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Aufgrund bestimmter Risikofaktoren können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsorientierten Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten sowie Annahmen und andere Faktoren, die, wenn sie nicht vollständig eintreten oder sich als richtig erweisen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in diesen zukunftsorientierten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen künftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem: die Kundenakzeptanz unserer neuen Angebote in den Bereichen Verkehrsmanagement, Sicherheit, Anwendungsbereitstellung, Optimierung, Durchmesser und Virtualisierung; die rechtzeitige Entwicklung, Einführung und Akzeptanz zusätzlicher neuer Produkte und Funktionen durch F5 oder seine Wettbewerber; Wettbewerbsfaktoren wie unter anderem Preisdruck, Branchenkonsolidierung, Eintritt neuer Wettbewerber in die Märkte von F5 und neue Produkt- und Marketinginitiativen unserer Wettbewerber; erhöhte Verkaufsrabatte; unsichere globale Wirtschaftslage, die zu einer geringeren Kundennachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen und zu Änderungen des Zahlungsverhaltens der Kunden führen kann; globale Wirtschaftslage und Unsicherheiten im geopolitischen Umfeld; Gesamtausgaben für Informationstechnologie; Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Patente, geistiges Eigentum, Aktionärs- und andere Angelegenheiten und behördliche Untersuchungen; Naturkatastrophen; eine Pandemie oder Epidemie; die Fähigkeit von F5, Vertriebsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auszubauen und wirksam zu nutzen; die Fähigkeit von F5, qualifiziertes Personal für Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, professionelle Dienstleistungen und Kundensupport zu gewinnen, zu schulen und zu halten; die Fähigkeit von F5, auf internationalen Märkten zu expandieren; die Unvorhersehbarkeit des Verkaufszyklus von F5; Das Aktienrückkaufprogramm von F5, die zukünftigen Preise der Stammaktien von F5 sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die ausführlicher in unseren bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten oder ihr vorgelegten Dokumenten beschrieben werden, einschließlich unserer jüngsten Berichte auf Formblatt 10-K und Formblatt 10-Q und aktuellen Berichte auf Formblatt 8-K, die wir von Zeit zu Zeit einreichen können, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den konsolidierten Finanzberichten und den dazugehörigen Anmerkungen gelesen werden, die in den jüngsten Berichten von F5 auf den Formularen 10-Q und 10-K enthalten sind, da diese von Zeit zu Zeit geändert werden können. Alle zukunftsorientierten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung verfügbaren Informationen und werden in ihrer Gesamtheit durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. F5 übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsorientierten Aussagen zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Abstimmung von GAAP zu Nicht-GAAP

Das Management von F5 bewertet und trifft Betriebsentscheidungen anhand verschiedener Betriebskennzahlen. Diese Kennzahlen basieren im Allgemeinen auf den Erträgen aus den Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens sowie auf bestimmten Kosten dieser Tätigkeiten, wie etwa den Kosten für Erträge, Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Marketing sowie den allgemeinen Verwaltungskosten. Eine solche Kennzahl ist der Nettogewinn abzüglich aktienbasierter Vergütungen, Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte und akquisitionsbezogener Kosten, abzüglich Steuern. Dabei handelt es sich um eine nicht GAAP-konforme Finanzkennzahl gemäß Abschnitt 101 der Verordnung G des Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung. Diese Kennzahl besteht aus dem GAAP-Nettogewinn abzüglich aktienbasierter Vergütungen, Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte und akquisitionsbezogener Kosten (sofern zutreffend). Dieses Maß für den nicht GAAP-konformen Nettogewinn wird um den Betrag der zusätzlichen Steuern oder Steuervorteile angepasst, die dem Unternehmen zufallen würden, wenn es zur Berechnung seiner Steuerschuld nicht GAAP-konforme Ergebnisse anstelle von GAAP-konformen Ergebnissen verwenden würde. Bei der aktienbasierten Vergütung handelt es sich um einen nicht in bar gezahlten Aufwand, den F5 seit dem 1. Juli 2005 gemäß den Bestimmungen zur Fair-Value-Bewertung der Accounting Standards Codification („ASC“) Topic 718 Compensation – Stock Compensation („FASB ASC Topic 718“) des Financial Accounting Standards Board („FASB“) verbucht. Die Amortisierung immaterieller Vermögenswerte ist ein nicht zahlungswirksamer Aufwand. Anleger sollten beachten, dass die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zu den in den dargestellten Zeiträumen erzielten Erträgen beiträgt und auch in zukünftigen Zeiträumen zu den Erträgen beitragen wird. Akquisitionsbezogene Aufwendungen umfassen die im Rahmen von Akquisitionen angefallenen Honorare für professionelle Dienstleistungen. Darüber hinaus wurden Restrukturierungskosten und ein einmaliger Vorteil aus einer ausländischen Steuergutschrift zum Zweck der Berechnung des nicht GAAP-konformen Gewinns und des Gewinns je Aktie im Geschäftsjahr 2017 vom GAAP-Nettogewinn abgezogen. Auch wurden Prozesskosten, die hauptsächlich im Zusammenhang mit einem Geschworenenurteil stehen, sowie andere damit verbundene Kosten dieses Patentrechtsstreits in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 herausgerechnet.

Das Management ist davon überzeugt, dass der nicht GAAP-konforme Nettogewinn je Aktie dem Management und den Investoren nützliche Zusatzinformationen hinsichtlich der Performance der Kerngeschäftstätigkeiten des Unternehmens bietet und einen Vergleich mit den historischen Betriebsergebnissen des Unternehmens erleichtert. Obwohl das Management von F5 diese nicht GAAP-konforme Kennzahl zur Bewertung der Leistung des Kerngeschäfts als hilfreich erachtet, kann sich das Management nur begrenzt auf diese Kennzahl verlassen, da von solchen Kennzahlen ausgeschlossene Posten erhebliche Auswirkungen auf die gemäß GAAP berechneten Erträge und das Ergebnis je Aktie von F5 haben könnten. Daher wird das Management von F5 bei der Bewertung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens seine nicht GAAP-konformen Kennzahlen für Gewinn und Gewinn pro Aktie in Verbindung mit den GAAP-konformen Kennzahlen für Gewinn und Gewinn pro Aktie verwenden, um diese Einschränkungen zu berücksichtigen. Anleger sollten diese nicht GAAP-konformen Kennzahlen zusätzlich zu den GAAP-konformen Kennzahlen betrachten und nicht als Ersatz dafür.

F5 ist davon überzeugt, dass die Vorlage der nicht GAAP-konformen Kennzahlen für Gewinn und Gewinn je Aktie den Investoren ein zusätzliches Instrument zur Beurteilung der Leistung des Kerngeschäfts des Unternehmens bietet und das Management dieses Instrument auch für seine eigene Bewertung der Unternehmensleistung nutzt. Anlegern wird empfohlen, die GAAP-Ergebnisse als besten Maßstab für die finanzielle Leistung zu betrachten. Obwohl die GAAP-Ergebnisse vollständiger sind, stellt das Unternehmen den Investoren diese ergänzende Kennzahl zur Verfügung, da sie durch die Abstimmung mit GAAP zusätzliche Einblicke in die Betriebsleistung und die Finanzergebnisse des Unternehmens bieten kann.

Eine Überleitung dieser nicht GAAP-konformen Finanzkennzahl auf die am ehesten vergleichbare GAAP-konforme Finanzkennzahl finden Sie im Abschnitt „Nicht GAAP-konforme Finanzkennzahlen“ unserer konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV) sorgt dafür, dass Apps für die weltweit größten Unternehmen, Dienstanbieter, Regierungen und Verbrauchermarken schneller, intelligenter und sicherer werden. F5 liefert Cloud- und Sicherheitslösungen, die es Unternehmen ermöglichen, die Anwendungsinfrastruktur ihrer Wahl zu nutzen, ohne dabei auf Geschwindigkeit und Kontrolle verzichten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com. Sie können @f5networks auch auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um weitere Informationen zu F5, seinen Partnern und Technologien zu erhalten.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hierin genannten Produkt- und Firmennamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Derartige Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „nimmt an“, „glaubt“, „schätzt“, „sagt voraus“, „potenziell“ oder „fortsetzen“ bzw. der Verneinung dieser Begriffe oder vergleichbarer Begriffe zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Vorhersagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich der in den Unterlagen des Unternehmens bei der SEC genannten, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.