PRESSEMITTEILUNG

F5 Networks meldet Anreize gemäß NASDAQ Listing Rule 5635(c)(4)

Veröffentlicht am 04. Februar 2020

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SEATTLE - F5 Networks (NASDAQ: FFIV) gab heute bekannt, dass das Unternehmen am 3. Februar 2020 insgesamt 411.624 Restricted Stock Units ("RSUs") an 235 Mitarbeiter ausgegeben hat, die im Zusammenhang mit der Übernahme von Shape Security, einem führenden Unternehmen im Bereich der Prävention von Online-Betrug und -Missbrauch, zu F5 gekommen sind. 16.425 der 411.624 RSUs gingen an Herrn Derek Smith, der als SVP, General Manager of Shape Security bei F5 tätig ist. Die Übernahme von Shape Security durch das Unternehmen wurde am 24. Januar 2020 abgeschlossen. Die RSUs wurden als Beschäftigungsanreiz gemäß NASDAQ Listing Rule 5635(c)(4) gewährt. Die RSUs werden zu 25 Prozent am 1. Februar 2021 unverfallbar, und die restlichen 75 Prozent werden in gleichen vierteljährlichen Raten über die folgenden drei Jahre hinweg unverfallbar, sofern der Mitarbeiter sein Dienstverhältnis mit dem Unternehmen fortsetzt. Die Zuschüsse unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen der F5 Networks, Inc. Shape Acquisition Equity Incentive Plan.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV ) unterstützt Anwendungen von der Entwicklung über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg in jeder Multi-Cloud-Umgebung, sodass unsere Kunden – Großunternehmen, Dienstanbieter, Regierungen und Verbrauchermarken – differenzierte, leistungsstarke und sichere digitale Erlebnisse bereitstellen können. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com . Sie können @f5networks auch auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um weitere Informationen zu F5, seinen Partnern und Technologien zu erhalten.

F5 und Shape Security sind Marken oder Dienstleistungsmarken von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hier genannten Produkt- und Firmennamen können Marken der jeweiligen Eigentümer sein.

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Derartige Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „nimmt an“, „glaubt“, „schätzt“, „sagt voraus“, „potenziell“ oder „fortsetzen“ bzw. der Verneinung dieser Begriffe oder vergleichbarer Begriffe zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Vorhersagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich der in den Unterlagen des Unternehmens bei der SEC genannten, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.