PRESSEMITTEILUNG

F5 gibt zusätzliche Informationen zur Jahreshauptversammlung am 12. März 2020 aufgrund von Bedenken bezüglich des Coronavirus bekannt

Veröffentlicht am 09. März 2020

KONTAKTE

Suzanne DuLong
Vizepräsident, Investor Relations
F5 Networks
(206) 272-7049
s.dulong@f5.com

Nathan Misner
Fr. Direktor für globale Kommunikation
F5 Networks
(206) 272-7494
n.misner@F5.com

SEATTLE - F5 Networks, Inc. (NASDAQ: FFIV) gab heute bekannt, dass die Aktionäre von F5 ab sofort die Möglichkeit haben, ihre Aktien im Rahmen der um 11.00 Uhr stattfindenden Jahreshauptversammlung von F5 elektronisch abzustimmen. Pazifische Zeit am 12. März 2020 im Hauptsitz von F5 in Seattle, Washington. F5 ergreift diesen Schritt aufgrund der Besorgnis über den Ausbruch des Coronavirus (COVID-19), auch in der Region Seattle, Washington, und um die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Aktionäre und Mitarbeiter zu schützen.

Diese zusätzliche Möglichkeit der Stimmabgabe gibt den F5-Aktionären die Möglichkeit, ihre Aktien am Tag der Jahreshauptversammlung abzustimmen, auch wenn sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen möchten. Die virtuelle Teilnahme an der Versammlung bietet den Aktionären auch die Möglichkeit, an der Versammlung teilzunehmen und Fragen zu stellen.

F5 wird eine persönliche Versammlung für die Aktionäre veranstalten, die persönlich teilnehmen möchten, bittet die Aktionäre jedoch, die Teilnahme an der Versammlung in Anbetracht von COVID-19 und Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit sorgfältig zu prüfen.

Teilnahme auf virtuellem Wege: Um virtuell zur Jahrestagung zugelassen zu werden, besuchen Sie www.virtualshareholdermeeting.com/FFIV2020. Um Zugang zu erhalten, müssen die Aktionäre die Kontrollnummer eingeben, die sich auf ihrer Vollmachtskarte, ihrem Weisungsformular oder der Mitteilung befindet, die sie zuvor erhalten haben. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, auf die virtuelle Sitzung zuzugreifen, wenden Sie sich bitte an 800-586-1548 (USA) oder 303-562-9288 (international).

Virtuelle Stimmabgabe: Sie können Ihre stimmberechtigten Aktien während der virtuellen Jahreshauptversammlung abstimmen, indem Sie die Anweisungen auf der Website unter www.virtualshareholdermeeting.com/FFIV2020.

Wie in den zuvor verteilten Vollmachtsunterlagen für die Jahreshauptversammlung beschrieben, sind die Aktionäre von F5 zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung berechtigt, wenn sie zum Geschäftsschluss am 7. Januar 2020, dem Stichtag, als Aktionär eingetragen waren oder eine von ihrer Bank, ihrem Makler oder einem anderen Bevollmächtigten erteilte Vollmacht für die Versammlung besitzen. Unabhängig davon, ob ein Aktionär beabsichtigt, virtuell oder persönlich an der Jahresversammlung teilzunehmen, bittet F5 seine Aktionäre dringend, ihre Stimme abzugeben und ihre Vollmacht im Vorfeld der Versammlung auf eine der in den Vollmachtsunterlagen für die Jahresversammlung beschriebenen Arten einzureichen. Die Vollmachtskarte, die den zuvor verteilten Vollmachtsunterlagen beiliegt, wird nicht aktualisiert, um den oben genannten Informationen Rechnung zu tragen, und kann weiterhin für die Stimmabgabe der Aktien jedes Aktionärs im Zusammenhang mit der Jahresversammlung verwendet werden.

Über F5

F5 (NASDAQ: FFIV ) unterstützt Anwendungen von der Entwicklung über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg in jeder Multi-Cloud-Umgebung, sodass unsere Kunden – Großunternehmen, Dienstanbieter, Regierungen und Verbrauchermarken – differenzierte, leistungsstarke und sichere digitale Erlebnisse bereitstellen können. Weitere Informationen finden Sie unter f5.com . Sie können @f5networks auch auf Twitter folgen oder uns auf LinkedIn und Facebook besuchen, um weitere Informationen zu F5, seinen Partnern und Technologien zu erhalten.

F5 ist eine Marke oder Dienstleistungsmarke von F5 Networks, Inc. in den USA und anderen Ländern. Alle anderen hierin genannten Produkt- und Firmennamen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

# # #

Diese Pressemitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen finanziellen Entwicklung enthalten, die mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Derartige Aussagen sind an Begriffen wie „kann“, „wird“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „nimmt an“, „glaubt“, „schätzt“, „sagt voraus“, „potenziell“ oder „fortsetzen“ bzw. der Verneinung dieser Begriffe oder vergleichbarer Begriffe zu erkennen. Bei diesen Aussagen handelt es sich lediglich um Vorhersagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich der in den Unterlagen des Unternehmens bei der SEC genannten, erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen.